Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein

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Umsetzung von INSPIRE in nationales Recht

Am 15. Mai 2007 trat die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE-Richtlinie) in Kraft. Damit wurde ein Instrument geschaffen, den Zugang zu und die Nutzung von Geodaten für Bürger und Bürgerinnen, Verwaltung und Wirtschaft zu vereinfachen. Zur Umsetzung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

Auf der Ebene des Bundes ist die INSPIRE-Richtlinie mit dem Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) umgesetzt worden. Das GeoZG (BGBl. I S. 278) ist am 14. Februar 2009 in Kraft getreten. Um die von der Richtlinie geforderte Interoperabilität auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu gewährleisten, wurde das Bundesgesetz in enger Abstimmung mit den Ländern und unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und eine enge Verbindung zu der in Deutschland in Aufbau befindlichen Geodateninfrastruktur GDI-DE hergestellt.

Auf der Grundlage von gemeinsam erarbeiteten Musterempfehlungen für die Geodateninfrastrukturgesetzgebungen setzen die Länder die INSPIRE-Richtlinie in eigener Verantwortung um. Mit dem am 01.08.2008 in Kraft getretenen BayGDIG hat Bayern als erstes Bundesland ein Geodateninfrastrukturgesetz verabschiedet. Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie ist bis zum heutigen Tage in folgenden weiteren Ländern erfolgt:

Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland, Berlin, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg

Die übrigen Länder arbeiten noch an den Umsetzungen der Richtlinie und beabsichtigen, ihre Gesetze zu Beginn dieses Jahres - entweder als eigenständige Gesetze oder als Ergänzungen zu bestehenden Gesetzen - auf den Weg gebracht zu haben.

Das Geodateninfrastrukturgesetz (GDIG)

Schleswig-Holstein beabsichtigt, die INSPIRE-Richtlinie mit einem Geodateninfrastrukturgesetz (GDIG) in Landesrecht umzusetzen. Durch die vorzeitige Beendigung der 16. Wahlperiode mit den vorgezogenen Neuwahlen des Landtages am 27. September 2009 konnte das Gesetzesvorhaben nicht mehr in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden. Die neue Landesregierung treibt das Vorhaben nunmehr in der 17. Wahlperiode mit Nachdruck voran, so dass dann auch in Schleswig-Holstein zeitnah eine Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie erfolgen kann.

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