Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein

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Umsetzung von INSPIRE in nationales Recht

Am 15. Mai 2007 trat die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE-Richtlinie) in Kraft. Damit wurde ein Instrument geschaffen, den Zugang zu und die Nutzung von Geodaten für Bürger und Bürgerinnen, Verwaltung und Wirtschaft zu vereinfachen. Zur Umsetzung der Richtlinie haben die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

Auf der Ebene des Bundes ist die INSPIRE-Richtlinie mit dem Geodatenzugangsgesetz (GeoZG) umgesetzt worden. Das GeoZG (BGBl. I S. 278) ist am 14. Februar 2009 in Kraft getreten. Um die von der Richtlinie geforderte Interoperabilität auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu gewährleisten, wurde das Bundesgesetz in enger Abstimmung mit den Ländern und unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und eine enge Verbindung zu der in Deutschland in Aufbau befindlichen Geodateninfrastruktur GDI-DE hergestellt.

Auf der Grundlage von gemeinsam erarbeiteten Musterempfehlungen für die Geodateninfrastrukturgesetzgebungen setzen die Länder die INSPIRE-Richtlinie in eigener Verantwortung um. Mit dem am 01.08.2008 in Kraft getretenen BayGDIG hat Bayern als erstes Bundesland ein Geodateninfrastrukturgesetz verabschiedet. Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie ist bis zum heutigen Tage in folgenden weiteren Ländern erfolgt:

Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Saarland, Berlin, Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Brandenburg, Sachsen

Die übrigen Länder arbeiten noch an den Umsetzungen der Richtlinie und beabsichtigen, ihre Gesetze im Laufe dieses Jahres - entweder als eigenständige Gesetze oder als Ergänzungen zu bestehenden Gesetzen - auf den Weg gebracht zu haben.

Das Geodateninfrastrukturgesetz (GDIG)

Schleswig-Holstein beabsichtigt, die INSPIRE-Richtlinie mit einem Geodateninfrastrukturgesetz (GDIG) in Landesrecht umzusetzen. Durch die vorzeitige Beendigung der 16. Wahlperiode mit den vorgezogenen Neuwahlen des Landtages am 27. September 2009 konnte das Gesetzesvorhaben nicht mehr in dieser Legislaturperiode abgeschlossen, sondern musste in der 17. Wahlperiode neu aufgenommen werden. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist im August 2010 dem Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtages mit der Bitte übermittelt worden, die Beschlussfassung des Landtages herbeizuführen. Als Drucksache 17/775 wird der Gesetzentwurf nun im parlamentarischen Verfahren behandelt.

Bis zu einer Regelung durch den Landesgesetzgeber wurde mit Wirkung vom 03. August 2010 eine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie erlassen (Amtsbl. Schl.-H. 2010 S. 516).

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