Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein

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Umsetzung von INSPIRE in nationales Recht

Am 15. Mai 2007 trat die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE-Richtlinie) in Kraft. Damit wurde ein Instrument geschaffen, den Zugang zu und die Nutzung von Geodaten für Bürger und Bürgerinnen, Verwaltung und Wirtschaft zu vereinfachen. Zur Umsetzung der Richtlinie hatten die Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen.

Um die von der Richtlinie geforderte Interoperabilität auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu gewährleisten, wurden die gesetzlichen Regelungen in Deutschland (1 Bundesgesetz und 16 Ländergesetze) auf der Grundlage von gemeinsam erarbeiteten Musterempfehlungen in enger Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern und unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und eine enge Verbindung zur Geodateninfrastruktur Deutschland hergestellt.

Das Geodateninfrastrukturgesetz für das Land Schleswig-Holstein(GDIG)

Schleswig-Holstein hat die INSPIRE-Richtlinie mit dem Geodateninfrastrukturgesetz für das Land Schleswig-Holstein (GDIG) in Landesrecht umgesetzt. Am 15. Dezember 2010 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das GDIG beschlossen. Nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt ist das Gesetz am 24. Dezember 2010 in Kraft getreten.

§ 13 GDIG ermächtigt die Landesregierung, weitere Sachverhalte durch Verordnung zu regeln. Am 22. November 2011 hat das Kabinett das Innenministerium gebeten, den Entwurf einer Landesverordnung zum Lenkungsgremium und zur Koordinierungsstelle Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein (GDILenKVO) den Verbänden zur Anhörung zu übersenden. Die Verbände haben nun Gelegenheit, bis zum Beginn des nächsten Jahres hierzu eine Stellungnahme abzugeben.

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