Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein

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Technische Standards in Schleswig-Holstein

Web Map Service

Das Applikationsprofil "GDI-DE Profil WMS-DE-1.0" (WMS-Profil) ist einschließlich der dazugehörigen Erläuterungen durch Beschluss des Arbeitskreises Geodaten vom 20.02.2007 für verbindlich erklärt worden.

Catalogue Service Web

Das DE-Profil des ISO19115/ISO19119 Anwendungsprofils für OGC Web Catalogue Services in der Version 1.0.1 (CSW-2.0) ist einschließlich der dazugehörigen Erläuterungen durch Beschluss des Arbeitskreises Geodaten vom 20.02.2007 für verbindlich erklärt worden.

Durchführungsbestimmung zur Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten

Am 08.12.2010 wurde die Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten im Amtsblatt der EU veröffentlicht (= Durchführungsbestimmungen Interoperabilität). Die Verordnung trat am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung - also am 28. Dezember 2010 - in Kraft.

Am 24.02.2011 trat darüber hinaus die Verordnung Nr. 102/2011 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der INSPIRE-Richtlinie hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und –diensten in Kraft. Mit dieser Änderungsverordnung wurden die so genannten Code-Lists zu den Datenspezifikationen, die zunächst nur in den nicht rechtlich bindenden Guidance Documents enthalten waren, in den Verordnungstext aufgenommen.

Durchführungsbestimmung Data Sharing

Am 30.3.2010 wurde die Verordnung (EU) Nr. 268/2010 der Kommission vom 29. März 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf den Zugang der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft zu Geodatensätzen und -diensten der Mitgliedstaaten nach harmonisierten Bedingungen im Amtsblatt der EU veröffentlicht (= Durchführungsbestimmungen Data Sharing). Die Verordnung ist am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung - also am 19. April 2010 - in Kraft getreten.

Durchführungsbestimmung zu Metadaten

Metadaten sind Daten, die im Sinne einer Geodateninfrastruktur Geodaten und Geodatendienste auf einer abstrahierten Ebene beschreiben. Sie dienen dazu, Geodaten und Geodatendienste in einer Geodateninfrastruktur zu finden. Darüberhinaus geben sie über wichtige Eigenschaften Auskunft, wie bspw. über den Verwendungszweck. Da die Beschreibungen von Geodaten und Geodatendienste grenzübergreifend bereitgestellt und genutzt werden, wird eine Vorschrift benötigt, die vorgibt, welche Metadatenelemente benötigt werden und was diese beschreiben. Die INSPIRE Durchführungsbestimmung zu den Metadaten bildet diese Vorschrift.

Die Durchführungsbestimmungen zu den Metadaten sind im Amtsblatt der EU am 4.12.2008 veröffentlicht worden. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich, sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und ist am 24.12.2008 in Kraft getreten. Die Frist für die Erstellung von Metadaten zu den Geodatensätzen der in den Anhängen I und II aufgeführten Themen gegann am 3.12.2008 und endete am 3.12.2010. Geodatensätze des Anhangs III müssen bis spätestens 3.12.2013 erstellt sein.

Durchführungsbestimmung zu Überwachung und Berichterstattung

Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet über den Aufbau und Betrieb ihrer Geodateninfrastruktur zu berichten. Hierfür werden jedes Jahr Kennzahlen zu den Infrastrukturelementen und -inhalten wie Dienste, Daten und Metadaten erhoben und ausgewertet. Ab dem 15.05.2010 und danach alle drei Jahre wird ein Bericht an die Kommission gesendet und veröffentlicht.

Die Durchführungsbestimmungen zu Monitoring und Reporting (Überwachung und Berichterstattung) sind im Amtsblatt der EU am 11.6.2009 als Entscheidung veröffentlicht worden und gelten seit dem 5.6.2009.

Durchführungsbestimmung zu Netzdiensten

Die technische Architektur von INSPIRE besteht aus Infrastrukturkomponenten, die in der Durchführungsbestimmung zu den Netzdiensten festgelegt sind. Diese Infrastrukturkomponenten sind Geodatendienste zum "Suchen" und "Finden" anderer Geodatensätze und Geodatendienste (Discovery Services), zum Visualisieren (View Services), Download (Download Services) und Transformation (Transformation Services) von Geodatensätzen sowie zum Abrufen von Geodatendiensten.

Die Durchführungsbestimmungen zu den Netzdiensten mit ihren beiden Teilen zu Such- und Darstellungsdiensten ist im Amtsblatt der EU am 20.10.2009 veröffentlicht worden und trat am 09.11.2009 in Kraft. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich. Sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und regelt, was umgesetzt werden muss. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung beginnt auch die Phase, Such- und Darstellungsdienste als konforme INSPIRE Netzdienste bereitzustellen. Seit dem 09.05.2011 soll die Anfangsbetriebsfähigkeit der Netzdienste hergestellt sein, ab dem 09.11.2011 ist auch die in der Verordnung definierte Dienstgüte zu erfüllen.

Die Teile zu Download- und Transformationsdiensten wurden durch die Verordnung 1088/2010 zur Änderung der INSPIRE Netzdienste vom 23.11.2010 ergänzt. Sie wurde am 08.12.2010 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 28.12.2010 in Kraft getreten. Gemäß der Verordnung sind die Netzdienste zum Download und zur Transformation von Geodaten bis Ende 2012 INSPIRE-konform bereitzustellen. Der Stichtag für die Anfangsbetriebsfähigkeit der beiden durch die Verordnung ergänzten Netzdienste ist der 28.06.2012. Die in der Verordnung definierte Dienstgüte muss bis zum 28.12.2012 erfüllt werden.

Der Teil zu den Diensten zum Abrufen von Geodatendiensten (Invoke Services) ergänzt die Verordnung nachdem er den Komitologie-Prozess durchlaufen hat.

Durchführungsbestimmung zu Datenspezifikationen

Die Durchführungsbestimmung und die Guidance-Dokumente spezifizieren die Datenmodelle der 34 Annex-Themen. Die ersten 9 Datenmodelle Annex I stehen seit dem 14.12.2009 fest, die Datenmodelle für Annex II und Annex III planmäßig ab dem 15.05.2012.

- Spezifikation für Koordinatenreferenzsysteme

- Spezifikation für Geografische Gittersysteme

- Spezifikation für Geografische Bezeichnungen

- Spezifikation für Verwaltungseinheiten

- Spezifikation für Adressen

- Spezifikation für Flurstücke/Grundstücke

- Spezifikation für Verkehrsnetze

- Spezifikation für Gewässernetz

- Spezifikation für Schutzgebiete

Gemäß der Durchführungsbestimmung zur Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten sind bis zum 23.11.2012 neu erhobene bzw. weitgehend umstrukturierte Geodatensätze und bis zum 23.11.2017 alle übrigen Geodatensätze zu den Themen des Annex I bereitzustellen. Die Umsetzung der Änderungsverordnung, d.h. die Beachtung der Code-Lists bei der Bereitstellung der Geodatensätze zu den Themen des Anhang I, muss bis zum 04.02.2013 (neu erhobene bzw. weitgehend umstrukturierte Geodatensätze) bzw. 04.02.2018 (zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Verordnung vorhandene Geodatensätze) erfolgen.

Der Entwurf der Datenspezifikationen zu den Themen des Annex II und III der INSPIRE-RL ist derzeit noch in Bearbeitung. Geplant ist, dass die Spezifikationen zum 15.05.2012 verabschiedet werden. Neu erhobene oder aktualisierte Daten des Annex II und III wären dann laut Richtlinie bis 15.05.2014 und alle anderen bis 15.05.2019 bereitzustellen. (Anmerkung: die Kommission hat in Abstimmung mit den Mitgliedsländern geplant, beide Termine um ca. 6 Monate zu verlängern)

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