Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein

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Technische Standards in Schleswig-Holstein

Web Map Service

Das Applikationsprofil "GDI-DE Profil WMS-DE-1.0" (WMS-Profil) ist einschließlich der dazugehörigen Erläuterungen durch Beschluss des Arbeitskreises Geodaten vom 20.02.2007 für verbindlich erklärt worden.

Catalogue Service Web

Das DE-Profil des ISO19115/ISO19119 Anwendungsprofils für OGC Web Catalogue Services in der Version 1.0.1 (CSW-2.0) ist einschließlich der dazugehörigen Erläuterungen durch Beschluss des Arbeitskreises Geodaten vom 20.02.2007 für verbindlich erklärt worden.

Durchführungsbestimmungen Data Sharing

Am 30.3.2010 wurde die Verordnung (EU) Nr. 268/2010 der Kommission vom 29. März 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf den Zugang der Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft zu Geodatensätzen und -diensten der Mitgliedstaaten nach harmonisierten Bedingungen im Amtsblatt der EU veröffentlicht (= Durchführungsbestimmungen Data Sharing). Die Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung - also am 19. April 2010 - in Kraft.

Durchführungsbestimmung zu Metadaten

Metadaten sind Daten, die im Sinne einer Geodateninfrastruktur Geodaten und Geodatendienste auf einer abstrahierten Ebene beschreiben. Sie dienen dazu, Geodaten und Geodatendienste in einer Geodateninfrastruktur zu finden. Darüberhinaus geben sie über wichtige Eigenschaften Auskunft, wie bspw. über den Verwendungszweck. Da die Beschreibungen von Geodaten und Geodatendienste grenzübergreifend bereitgestellt und genutzt werden, wird eine Vorschrift benötigt, die vorgibt, welche Metadatenelemente benötigt werden und was diese beschreiben. Die INSPIRE Durchführungsbestimmung zu den Metadaten bildet diese Vorschrift.

Die Durchführungsbestimmungen zu den Metadaten sind im Amtsblatt der EU am 4.12.2008 veröffentlicht worden. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich, sie gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und ist am 24.12.2008 in Kraft getreten. Die Frist für die Erstellung von Metadaten zu den Geodatensätzen der in den Anhängen I und II aufgeführten Themen hat am 3.12.2008 begonnen und endet spätestens am 3.12.2010. Geodatensätze des Anhangs III müssen bis spätestens 3.12.2013 erstellt sein.

Durchführungsbestimmung zu Überwachung und Berichterstattung

Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet über den Aufbau und Betrieb ihrer Geodateninfrastruktur zu berichten. Hierfür werden jedes Jahr Kennzahlen zu den Infrastrukturelementen und -inhalten wie Dienste, Daten und Metadaten erhoben und ausgewertet. Ab dem 15.05.2010 und danach alle drei Jahre wird ein Bericht an die Kommission gesendet und veröffentlicht.

Die Durchführungsbestimmungen zu Monitoring und Reporting (Überwachung und Berichterstattung) sind im Amtsblatt der EU am 11.6.2009 als Entscheidung veröffentlicht worden und gelten ab dem 5.6.2009.

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