Das Geodateninfrastrukturgesetz für das Land Schleswig-Holstein vom 15.12.2010 sieht zur Koordinierung der Ausführung der Beschlüsse des LG GDI-SH und für operative Aufgaben beim Ausbau und Betrieb der Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein im Geschäftsbereich der für die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster zuständigen obersten Landesbehörde die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Geodateninfrastruktur (Kst. GDI-SH) vor.
Einzelheiten zur Spezifikation der Organisation und der Aufgaben der Kst. GDI-SH regelt die Lenkungs- und Koordinierungsverordnung zur GDI-SH (GDILenKVO) vom 14.02.2012 .
Danach wird die Kst. GDI-SH im Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein eingerichtet. Im Rahmen des Ausbaus und des Betriebs der GDI-SH umfassen die Aufgaben der Kst. GDI-SH insbesondere:
- Bereitstellung und Betrieb von Geodatendiensten
- Koordinierung der durch die geodatenhaltenden Stellen bereitgestellten Geo- und Metadaten sowie Geodatendienste
- Aufbau des Geoportals
- Datenschutzrechtliche Kategorisierung von Geodaten in Zusammenarbeit mit dem ULD
- Überprüfung der Umsetzung der Beschlüsse des LG GDI-SH
- Ausarbeitung von Vorlagen zu Konzepten und Standards für das LG GDI-SH
- Wahrnehmung der Geschäftsführung im LG GDI-SH
- Kontaktstelle für die Koordinierungsstelle der Geodateninfrastruktur Deutschland