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Schleswig-Holstein

Onlinezugangsgesetz (OZG)

Onlinezugangsgesetz vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3122, 3138), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 245) geändert worden ist

Letzte Aktualisierung: 16.10.2025

Das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) trat am 14.8.2017 in Kraft. In diesem Gesetz werden Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis zum 31.12.2022 Verwaltungsdienstleistungen digital über Verwaltungsportale anzubieten. In einem OZG-Umsetzungskatalog wurden gemeinsam 575 Verwaltungsdienstleistungen identifiziert, die digital umgesetzt werden müssen.

In Schleswig-Holstein wurde im Sommer 2018 zwischen der Landesregierung, den kommunalen Landesverbänden, der IHK Schleswig-Holstein und der Handelskammer Schleswig-Holstein eine Absichtserklärung vereinbart. Daraus geht hervor, dass das Land die zentrale IT-Infrastruktur zur Verfügung stellt. Weiterhin werden für die kommunalen Landesverbände Referenzimplementierungen bereitgestellt. Die Federführung in diesem Projekt liegt beim ZIT innerhalb des MELUND.

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