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Geodateninfrastruktur
Schleswig-Holstein

Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG)

Landesvermessung und Liegenschaftskataster sind öffentliche Aufgaben, für die nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes die Länder zuständig sind. Sie werden in Schleswig-Holstein auf der Grundlage des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz – VermKatG) wahrgenommen.

Letzte Aktualisierung: 16.10.2025

Aufgabe der Landesvermessung ist es, die geodätischen Grundlagen für eine allgemeine Landesaufnahme, für das Liegenschaftskataster und für andere Vermessungen zu schaffen und zu erhalten, das gesamte Landesgebiet aufzunehmen und die Ergebnisse in Karten und digitalen Modellen darzustellen. Im Liegenschaftskataster sind für das Landesgebiet die Flurstücke und Gebäude (Liegenschaften) nachzuweisen. Es ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung.

Die Nachweise der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters haben eine zentrale Bedeutung für Öffentlichkeit, Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft und müssen stets vollständig und aktuell gehalten werden. Sie haben sich in den letzten Jahren, insbesondere durch den Aufbau der Geodateninfrastrukturen, zu Basisinformationssystemen entwickelt, durch die den Nutzern Grundlagedaten und ein einheitlicher Raumbezug für eigene fachspezifische Daten zur Verfügung gestellt werden.

Vermessungen für die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster sind nach § 4 VermKatG den Vermessungsstellen vorbehalten. Wegen der Bedeutung von Landesvermessung und Liegenschaftskataster für die Landesverteidigung, die Landesplanung, den Schutz des Eigentums, Planung und Wirtschaft muss gewährleistet sein, dass Vermessungen, auf Grund derer die Nachweise fortgeführt werden, richtig sind. Dies wird durch Vermessungsvorschriften gesichert und durch die Bescheinigung der Richtigkeit durch die Vermessungsstellen bestätigt.

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