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Schleswig-Holstein

Kompetenzzentrum Justizgutachten startet

Stärkung der Justiz und Strafverfolgung durch zielgerichtete Vermittlung von psychiatrischen und psychologischen Sachverständigen.

Letzte Aktualisierung: 01.07.2025

Start eines angesehenen Projektes

Heute startet in Schleswig-Holstein das über die Landesgrenzen hinaus als vorbildlich angesehene Projekt „Kompetenzzentrum Psychiatrische und Psychologische Justizgutachten“ (KPJ). Dazu hatte Justizministerin Kerstin von der Decken das Kabi­nett informiert und stellte es gemeinsam mit den Beteiligten in einem Pressegespräch in Kiel vor.

Psychologische und psychiatrische Gutachten sind häufig von immenser Bedeutung für die Justiz und Strafverfolgung. Bundesweit gibt es einen Mangel an psychologischen und psychia­trischen Gutachterinnen und Gutachtern, der sich nicht einfach beheben lässt. Wir tun je­doch alles dafür, dass verfügbare Sachverständige und Justiz bestmöglich zusam­menfinden und wir darüber hinaus mehr qualifizierte Gutachterinnen und Gutachter hinzu­gewinnen. Dass Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Holstein auf ein zentra­les, fachlich fundiertes Angebot zur Gutachtervermittlung werden zurückgreifen können, ist ein deutlicher Fortschritt für eine effiziente Justiz. Das Projekt ist ein weiteres Beispiel da­für, wie die Bereiche Justiz und Gesund­heit wirkungsvoll Hand in Hand arbeiten.“, erläutert Ministerin von der Decken.

Vermittlungsstelle ist ein wichtiger Teil

Ein wichtiger Teil des Kompetenzzentrums ist eine Vermittlungsstelle, um qualifizierte Sachverständige auf Anfragen aus der Justiz zu vermitteln. Die Vermittlungsstelle ist am Sitz der Ärztekammer in Bad Segeberg angesiedelt und konnte mit der Fachärztin für Neu­rologie, Psychiatrie und Psychothera­pie Dr. Victoria Witt besetzt werden. Grundlage hier­für ist eine freiwillige Kooperation unabhängig tätiger psy­chologischer, psychiatrischer und psychotherapeutischer Sachver­ständiger, die in Schleswig-Holstein von der Justiz beauf­tragt werden können. Zu Beginn der Arbeit wird die Vernetzung zu den Sachverständigen und Erstellung und Erweiterung eines entsprechenden Verzeichnisses im Fokus stehen. Sachverständige sind herzlich eingeladen, Kontakt aufzunehmen. Für alle beteiligten Ak­teure wird die Vermittlungsstelle ab sofort erreichbar sein unter www.kompetenzzentrum-justizgutachten-sh.de.

Dr. Gisa Andresen, ärztliche Geschäftsführerin der Ärztekammer Schleswig-Holstein, betont: „Wir wollen die Arbeitsschritte für Gerichte und Staatsanwaltschaften in Schleswig-Hols­tein verkürzen und diese entlasten. Dies ist ein Beitrag, damit Justiz und Sachverständige in der Praxis einfacher zusammenkommen. Zugleich werden wir uns im Rahmen des Pro­jektes dafür einsetzen, mehr Nachwuchskräfte an das Gutachterwesen heranzuführen“. Zu den Aufgaben des Kompetenzzentrums gehören daher neben der Vermittlung von Sach­verständigen

  • das Angebot und die Weiterentwicklung von Fortbildungen,

  • interdisziplinäre Praxisaustausche der beteiligten Professionen,

  • die Anleitung von Nachwuchskräften / Fallsupervision,

  • Entwicklung und Erhalt von Fachwissen zur Nutzung für die Akteure.

Weiterer Bestandteil des Kompetenzzentrums ist ein interdisziplinär zusammengesetz­tes Fachgremium, das auch dazu beitragen soll, die Kommunikation der einzelnen Berei­che untereinander zu verbessern. Mitglieder sind Frau Prof. Dr. Sil­via Gubi-Kelm, Fachpsycho­login für Rechtspsychologie, Dr. Christine Heisterkamp, Foren­sische Psychiaterin und Oberstaatsanwalt Dr. Achim Hackethal, Staatsanwaltschaft Kiel. Das Fachgremium berät die Vermittlungsstelle beispielsweise bei strukturellen und fachlichen Fragen zur Ausrich­tung, stellt Fachinformationen bereit und unterstützt im Bereich Fortbildung. Finanziert wird die Vermittlungsstelle des Kompetenzzentrums bei der Ärztekammer durch das Land an­teilig mit 50.000 Euro jährlichu.a. für die geschaffene Facharztstelle.

Hintergrund: Psychologische oder psychiatrische Sachverständigeleisten mit ihren Gut­achten einen wertvollen Beitrag für den justiziellen Alltag. Die Bewertung der Schuldfähig­keit, Prognose­entscheidungen im Justiz- und Maßregelvollzug, die Beurteilung der Glaub­haftigkeit von Zeugenaussagen sowie Entscheidungen, die das Umgangsrecht oder eine Kindeswohlge­fährdung betreffen, sind Beispiele dafür. Alle Justizzweige sind auf zeitnah verfügbare psy­chologische und psychiatrische Sachverständige angewiesen. Zur Be­schleunigung der Verfahren und Qualitätssicherung der Gutachten müssen qualifizierte Sachverständige für Behörden gut und schnell erreichbar sein. Anfang des Jahres 2025 hatten das Ministerium und die Ärztekammer die Einrichtung des Kompetenzzen­trums wie mitgeteilt vereinbart.

Die Erstellung eines Gutachtens erfolgt in der Regel durch eine sogenannte Exploration, also durch ausführliche Gespräche mit den betroffenen Personen, ergänzt durch Aktenstu­dium und gegebenenfalls Testverfahren. Häufig nehmen die Sachverständigen auch an der Verhandlung vor Gericht teil, um ihr Gutachten zu erstatten und für Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Ihre Einschätzungen haben großes Gewicht für die Entscheidungs­findung der Gerichte – sei es im Strafprozess, bei Unterbringungsfragen oder in familien­gerichtlichen Verfahren.

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