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Schulstart in Schleswig-Holstein

Am 8. September geht es wieder los: Gut 370.2000 Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrkräfte kehren nach den Ferien zurück an die Schule. Und für 24.700 Kinder wird es ihr erster Tag in der Schule sein.

Letzte Aktualisierung: 03.09.2025

Die Voraussetzungen für das neue Schuljahr 2025/26 sind gut: An den allgemeinbildenden Schulen sind fast alle Stellen besetzt - nur für 51 Stellen laufen noch die Verfahren. Das sind deutlich weniger als im Vorjahr. Und an den berufsbildenden Schulen sind aktuell fünf Stellen offen.

Insgesamt hat das Bildungsministerium 3.552 Personen an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen eingestellt : davon 616 unbefristet und 2.936 befristet. Bildungsministerin Dorit Stenke: "Schleswig-Holstein ist attraktiv für Lehrerinnen und Lehrer. Und das ist in Zeiten eines Lehrkräftemangels ein positives Signal"

Bildungsministerin Dorit Stenke stellt das neue Schuljahr 2025/26 vor
Bildungsministerin Dorit Stenke stellt das neue Schuljahr 2025/26 vor

Mit "AbordnungPlus" in die Region

Deutlich mehr Lehrkräfte haben in der zweiten Runde auch das Angebot über „AbordnungPlus“ angenommen. Über „AbordungPlus“ gewinnt das Land Lehrkräfte an Schulen in Regionen mit Lehrkräftebedarf. Nach 14 Lehrkräften im Februar 2025 sind jetzt 25 Lehrkräfte eingestellt worden. Und zwar in den Kreisen Segeberg, Dithmarschen, Pinneberg, Steinburg und in Neumünster. Ministerin Stenke: „Die Zahlen freuen mich und zeigen: Die Lehrkräfte nehmen das Modell an. Wir werden weiter intensiv dafür werben.“

Viele Nachwuchskräfte für die Grundschulen

Besonders nachgefragt war der Vorbereitungsdienst im Lehramt an Grundschulen. 158 Nachwuchskräfte beginnen an den Grundschulen. Damit können steigende Schülerzahlen durch mehr grundständig ausbildete Lehrkräfte abgefedert werden.

Kinder an den Übergängen stärken

Mit vier Vorhaben stärkt das Ministerium insbesondere Kinder und Jugendliche an den Übergängen - und zwar an den Übergängen von der der Kita in die Schule, von der Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe an den weiterführenden Schulen und von der Schule in den Beruf.

EVi (Entwicklungsfokus Viereinhalb): Der Sprachstand der Kinder wird im Alter von Viereinhalb diagnostiziert. Das ist deutlich früher als bisher mit den Schuleingangsuntersuchungen. Die Kinder, die es benötigen, werden über ein ganzes Schuljahr individuell gefördert. Die Pilotphase im gemeinsamen Projekt mit dem Sozialministerium ist abgeschlossen und wird jetzt ausgewertet.

Ministerin Stenke guckt über die Schulter einer Schülerin, die in ihrem Schulheft arbeitet
Bildungsministerin Dorit Stenke zu Besuch in der Heinrich-Mann-Schule in Lübeck. Eine von zehn EVi Modellschulen.

LeA.SH 1:Lehrkräfte erhalten über einen digitalen Test Informationen zu den sprachlichen und mathematischen Kompetenzen aller Kinder, die gerade eingeschult worden sind. Zum Beispiel bei der Schriftsprache (Beispiel Gliedern von Wörtern in Silben und das Erkennen von Buchstaben) oder im mathematischen Bereich (Beispiel: das Erkennen und Benennen von Zahlen und Formen.). An dieser Diagnose richten sich der Unterricht und die individuelle Förderung aus.Das Vorhaben ist verbindlich für alle Grundschulen und Förderzentren.

LeA.SH 5: Dieses Vorhaben zeigt, über welche Kompetenzen Schülerinnen und Schüler zum Abschluss der Grundschule verfügen - vor allem in Deutsch und Mathematik. Das hilft, Lernlücken durch frühzeitiges Nachholen zu schließen.

Bildungsministerin Stenke: "Alle drei Vorhaben greifen pädagogisch in einander. Auf Basis der Daten bringen wir passgenaue Förder- und Fordermaßnahmen auf den Weg."

Regeln für Handynutzung an Schulen

Nach den Grundschulen geben sich im neuen Schuljahr auch die weiterführenden Schulen Regeln zur Handynutzung. Das Ministerium hat dazu Vorgaben nach Jahrgangsstufen gemacht: In Jahrgangsstufe 1 bis 9 erlaubt im Unterricht nur für Medienkompetenz und Medienerziehung und bei Notfällen. Ab Jahrgangsstufe 10 können die Geräte auch im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und beim Lernen am anderen Ort genutzt werden. Basis dafür ist immer die Schulordnung.

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