Nach § 4 (11) Schulgesetz benötigen Schulen ein Präventions- und Interventionskonzept: „Zum Schutz der seelischen und körperlichen Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler verfügt die Schule über ein Präventions- und Interventionskonzept insbesondere zu Gefährdungen im Zusammenhang mit sexualisierter, psychischer und körperlicher Gewalt, zur allgemeinen Stärkung und Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler sowie zu strukturellen Maßnahmen zum Umgang mit drohender und bestehender Gefährdung des Kindeswohls.“
Im Zertifikatskurs Pädagogische Prävention in der Schule machen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den unterschiedlichen Schwerpunkten und Aspekten der Arbeit an pädagogischer Prävention und Intervention in verschiedenen Themenbausteinen vertraut.
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