KIEL. Der Bundesrat heute (11. Juli) einer geplanten Änderung des Baugesetzbuches zugestimmt. Diese Änderung betrifft im Zusammenhang mit der Windenergie die sogenannte "Gemeindeöffnungsklausel". Dazu erklärt Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack:
"Die Konzentrationsplanung des Landes bei der Windkraftplanung in Schleswig-Holstein ist aus Sicht des Innenministeriums mit der heutigen Entscheidung auf Bundesebene zur Änderung der Gemeindeöffnungsklausel gefährdet. Es droht ein Wildwuchs.
Die Neufassung des Gesetztes besagt, dass Ziele der Raumordnung einem gemeindlichen Windenergiegebiet nicht mehr entgegengehalten werden können. Dies gilt beispielsweise auch für Siedlungsabstände, sofern sie als Ziele der Raumordnung normiert sind.
Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrats sind die bisherigen Bemühungen der Landesregierung und des Landtages, die Gemeindeöffnungsklausel und damit die Errichtung von Windkraftanlagen auf die sogenannte Potenzialfläche einzugrenzen, konterkariert worden. Gemeinden können zudem über die Bestandsanlagen, die außerhalb der landesplanerischen Vorrangkulisse stehen, Bebauungspläne legen.
Wir werden die Neuregelung auf seine möglichen Folgen für das Land prüfen und dann innerhalb der Landesregierung abstimmen, wie unser Umgang damit sein wird.
Die jetzt beschlossene Regelung zur Gemeindeöffnungsklausel ist ohnehin zeitlich befristet. Sie endet mit dem Inkrafttreten der neuen Regionalpläne Wind, spätestens aber am 31.12.2027. Ziel der Landesregierung ist es, dass die überarbeiteten Regionalpläne Wind noch in dieser Legislaturperiode, also spätestens Mitte 2027, in Kraft treten.
"
Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 |
pressestelle@im.landsh.de
| Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.