Es gilt das gesprochene Wort
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
uns alle eint das gemeinsame Ziel: Wir wollen das kommunale Ehrenamt stärken. Wir wollen die Menschen unterstützen, die sich Tag für Tag ehrenamtlich für unsere Demokratie und für das Gemeinwohl in den Kommunen einsetzen. Denn eines ist klar: Unsere Demokratie lebt vor allem von den Menschen, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen. Sie lebt von denjenigen, die sich in Gemeindevertretungen, Stadtparlamenten und Kreistagen engagieren. Oft neben Beruf, Familie und persönlichen Verpflichtungen. Dieser Einsatz verdient unseren Respekt und unsere Unterstützung.
Mit unserem Entbürokratisierungspaket haben wir uns bereits im letzten Jahr mit 63 Maßnahmen auf den Weg gemacht, um zur Vereinfachung von Verfahren, zur Beschleunigung von Entscheidungen und zur Entlastung der Verwaltung beizutragen. Dazu zählen zum Beispiel Erleichterungen im Vergaberecht, flexiblere Regelungen im kommunalen Haushaltsrecht und die Entzerrung von Berichtspflichten.
All das schafft Luft zum Atmen – und Raum für das Wesentliche: Die Gestaltung lebenswerter Kommunen. Dazu gehört auch, die Rahmenbedingungen für kommunalpolitisches Engagement kontinuierlich zu verbessern. Ein wichtiges Element ist dabei die Möglichkeit zur digitalen Teilnahme an Sitzungen und Beratungen kommunaler Vertretungen. Der Landtag hat hierzu Anfang des Jahres die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Und es war richtig, dass wir uns auch nach Verabschiedung des Gesetzes weiter die Zeit genommen haben, diese Fragen gemeinsam – über Fraktionsgrenzen hinweg – zu diskutieren.
Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich bei den Kommunalen Landesverbänden bedanken. Für den intensiven und stets konstruktiven Austausch in den vergangenen Wochen und Monaten auch zu dieser Frage.
In der letzten Woche haben wir eine gute Einigung in vielen wichtigen Punkten erzielt. Ob bei der Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaschutz, bei den Investitions- und Betriebskosten im Ganztag, bei der Krankenhausfinanzierung oder aber bei einer Reihe strittiger Konnexitätsfragen. Hierzu gehört auch die Einigung zum Angebot hybrider Sitzungen im kommunalen Bereich.
Dieses Miteinander ist ein starkes Zeichen – und ein wichtiges Fundament für die Zukunft unserer Kommunen! Nun haben wir uns auf einen ausgewogenen Kompromiss vereinbart. Damit stärken wir die Handlungsfreiheit der Kommunen und tragen zugleich unterschiedlichen Voraussetzungen vor Ort Rechnung. Die ersten Kommunen haben bereits ihre Hauptsatzungen angepasst. Andere wünschen sich noch etwas mehr Zeit. Dieser Wunsch ist legitim und wir nehmen ihn ernst.
In engem Schulterschluss mit den Kommunalen Landesverbänden haben wir daher Folgendes vor: Die rechtliche Möglichkeit für hybride Sitzungen bleibt bestehen. Lediglich der verbindliche Rechtsanspruch entfällt, sofern die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorliegen.
Demnach wird auch künftig gelten: Die Entscheidung, ob und wie hybride Sitzungen umgesetzt werden, liegt in der kommunalen Selbstverwaltung. Daneben werden wir unsere Kommunen mit 5 Millionen Euro unterstützen, damit sie die Voraussetzungen für die Durchführung von hybriden Sitzungen schaffen können.
Meine Damen und Herren,
wir alle wissen: Eine lebendige Demokratie beginnt nicht in den Parlamenten – sie beginnt vor Ort. In den Kommunen. In den Dörfern, Städten und Gemeinden unseres Landes. Deshalb stehen wir fest an der Seite derjenigen, die sich dort engagieren.
Vielen Dank!
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