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Landtagsrede von Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack zu TOP 33 und 50: "Einführung hauptamtlicher Wehrführungen" und "Mehr Sicherheit für Einsatzkräfte im Straßenverkehr"

Letzte Aktualisierung: 25.07.2025

Es gilt das gesprochene Wort

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,

im Namen der Landesregierung möchte ich zunächst allen Mitgliedern unserer Feuerwehren ausdrücklich danken. Ihr unermüdlicher Einsatz ist ein unverzichtbarer Pfeiler für die Sicherheit in unserem Land. Was Sie leisten, tun Sie freiwillig – und dennoch mit hoher Verlässlichkeit. Dabei steht außer Frage, dass unsere freiwilligen Feuerwehren vor Herausforderungen stehen. Die Aufgaben werden komplexer und die Anforderungen an die Wehrführungen steigen.

Aber muss es gleich die Forderung nach Hauptamtlichkeit der Wehrführung sein? Darüber sollte im Ausschuss gesprochen werden.

Die besondere Stärke unserer Feuerwehren liegt gerade in ihrer Verwurzelung im Ehrenamt als bewusste Entscheidung. Die Identifikation mit der eigenen Gemeinde, die Motivation aus dem freiwilligen Engagement heraus und die breite gesellschaftliche Verankerung sind zentrale Faktoren für die gute Arbeit und den Erfolg unserer Freiwilligen Feuerwehren. Dieses alles gilt natürlich auch für die Wehrführerinnen und Wehrführer.

Aber eine flächendeckende Hauptamtlichkeit wäre für die Kommunen mit erheblichen finanziellen und organisatorischen Herausforderungen verbunden.

Bereits im Rahmen der Arbeitsgruppe "Zukunft der Feuerwehren" und in der Arbeitsgruppe zur Reform des Brandschutzgesetzes wurde das Thema Hauptamtlichkeit intensiv erörtert. Es wurde deutlich, dass die Herausforderungen vor allem in der zunehmenden Verwaltungsbelastung und in der Einsatznachbereitung liegen – nicht in der Einsatzführung selbst.

Der Landesfeuerwehrverband, die Kommunalen Landesverbände und viele Feuerwehrangehörige haben im Rahmen der Arbeitsgruppen über die Hauptamtlichkeit gesprochen. Sie haben sich für eine gezielte Unterstützung durch Gerätewarte, Verwaltungskräfte oder digitale Lösungen ausgesprochen.

Die Kommunen haben schon heute verschiedene Möglichkeiten, um das Ehrenamt gezielt zu entlasten und zu stärken: Der Einsatz von hauptamtlichen Gerätewarten ist in Städten und größeren Gemeinden möglich. Sie können allein oder manchmal auch im kommunalen Verbund neue Stellen zur Unterstützung der Verwaltung oder für Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter einrichten, um die Wehrführungen organisatorisch und administrativ zu stützen.

Kommunen können Aufwandsentschädigungen bis zu den geltenden Höchstsätzen zahlen, Freistellungen im Beruf unterstützen und flexible Arbeitszeitmodelle fördern. Und nicht zuletzt können viele Prozesse durch den Einsatz moderner Verwaltungssoftware vereinfacht und die ehrenamtlichen Führungskräfte entlastet werden. Es gibt also bereits heute Möglichkeiten, die Belastung der ehrenamtlichen Wehrführungen zu reduzieren.

Vor diesem Hintergrund und weil wir auch sehen, dass die Anforderungen an die Wehrführungen steigen, werden wir uns noch einmal über die verschiedenen Wege der Entlastung unterhalten. Dann können wir alle Vorschläge gemeinsam mit allen relevanten Partnern vertiefend beraten.

Ein zweiter Aspekt liegt mir auch am Herzen: die Sicherheit unserer Einsatzkräfte – insbesondere im Straßenverkehr. Wer für andere Leben rettet, verdient selbst den bestmöglichen Schutz.

Von Anfang an unterstützen wir den Landesfeuerwehrverband bei der Initiative "Mit Abstand mehr Sicherheit". Für den Vorschlag und für die sehr gute Zusammenarbeit danke ich dem Landesfeuerwehrverband.

Und, meine Damen und Herren, wir werden uns weiter gemeinsam dafür einsetzen, diesen Vorschlag praxistauglich umzusetzen, auch mit einer Bundesratsinitiative. Der fraktionsübergreifende und hoffentlich einstimmige Antrag ist ein starkes Signal für unsere Einsatzkräfte.

Vielen Dank.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Tim Radtke / Jana Hämmer / Dörte Mattschull | Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport | Düsternbrooker Weg 92, 24105 Kiel | Tel: 0431 988-3007 / -3337 / -2792 | | Das Ministerium finden Sie im Internet unter schleswig-holstein.de/innenministerium.

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