Navigation und Service

Geodateninfrastruktur
Schleswig-Holstein

Sonder-Agrarministerkonferenz berät zur Anpassung des Gesetzes der Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik



Letzte Aktualisierung: 22.11.2023

KIEL. Unter dem Vorsitz von Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Werner Schwarz tagten heute (21. November) die Agrarministerinnen und -minister sowie Agrarsenatorinnen und -senator der Länder und des Bundes in einer digitalen Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK). Das zentrale Thema der Konferenz waren die Möglichkeiten zur kurzfristigen Anpassung des Gesetzes der Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).

Werner Schwarz, schleswig-holsteinischer Landwirtschaftsminister und AMK-Vorsitzender erklärte: "Mit Blick auf den GAP-Strategieplan 2025 zeichnet sich ab, dass Anpassungen des Gesetzes zu den GAP-Direktzahlungen schon im kommenden Jahr erforderlich werden. Die Mittel der Öko-Regelungen wurden in 2023 nicht ausgeschöpft. Hier gilt es nachzusteuern. In der heutigen Sonder-AMK standen dabei zahlreiche Detail-Fragen einer möglichen Weiterentwicklung im Vordergrund. Die eingebrachten Beschlussanträge der Länder deuteten bereits an, dass hierzu unterschiedliche Vorstellungen bestehen. Im Rahmen des intensiven Austausches wurde deutlich, dass eine einvernehmliche Position der Länder in die Gesetzesänderung einfließen soll, ehe der Bund Nägel mit Köpfen macht. Daran werden die Länder mit dem Bund jetzt weiterarbeiten."

Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, sagte: "Wir haben heute mit den Agrarministerinnen und -ministern intensiv über die notwendige Anpassung des GAP-Strategieplans 2025 diskutiert. Dieser frühe Austausch mit den Ländern war richtig und mir sehr wichtig. Das hat gute Tradition, wenn es um die nationale Ausgestaltung der GAP geht. Mein Ministerium hatte bereits Anfang Oktober eine umfassende Diskussionsgrundlage vorgelegt, wie die Kompensationsverpflichtungen aufgrund des verbesserungswürdigen Abflusses des Ökoregelungen-Budgets in 2023 erfüllt werden kann. Zudem hat das Papier explizit Beschlüsse der AMK, Empfehlungen der ZKL sowie Wünsche aus dem Berufsstand aufgegriffen. Auf dieser Basis können wir unsere Landwirtschaft und die ländlichen Räume auf dem bereits eingeschlagenen Weg zu mehr Nachhaltigkeit und Krisenfestigkeit unterstützen. Deshalb brauchen wir Angebote, die gezielt Milchviehalter und Grünlandbetriebe ansprechen. Dafür ist jetzt der richtige Zeitpunkt. Wichtig ist mir, dass wir das Nutzen und Schützen unserer natürlichen Lebensgrundlagen zusammenbringen. Und natürlich braucht unsere Landwirtschaft frühzeitig Planungssicherheit und Regelungen, die praxisnah gestaltet sind. Es besteht aber auch unmittelbarer Handlungsbedarf aufgrund EU-rechtlicher Kompensationsverpflichtungen. Denen können wir dauerhaft und gesichert nur nachkommen, wenn wir das Budget für die Öko-Regelungen in Deutschland ab 2025 substanziell steigern. An dieser Stelle will ich Minister Werner Schwarz ausdrücklich für seine sehr konstruktive und jederzeit faire Arbeit als Vorsitzender der AMK danken. Und ich will mich von meiner Kollegin Priska Hinz verabschieden, die ihre Arbeit als Ministerin bald beenden wird: Herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit und alles Gute für die Zukunft."

Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg, betonte: "Aktuell geht es um Verlässlichkeit und Kontinuität und darum auf präziserer Datengrundlagen nur die zwingend notwendigen Anpassungen vorzunehmen. Zudem ist es wichtig, dass der einkommenswirksame Anteil der Direktzahlungen verlässlicher Bestandteil des landwirtschaftlichen Einkommens bleibt. Daher brauchen wir zunächst keine neuen, sondern eine Optimierung der Ökoregelungen. Wir müssen jetzt die Lernphase für notwendige Anpassungen nutzen, um die Regelungen praxisnah und unbürokratisch zu gestalten. Hierzu soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingesetzt werden, um den geplanten Gesetzentwurf mit den länderspezifischen Aspekten zu begleiten, mit dem Ziel einen einvernehmlichen Gesetzentwurf mit den Ländern abzustimmen."

Priska Hinz, Staatsministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Hessen, sagte: "Wir sind uns heute einig geworden, dass wir als Agrarministerinnen und –minister die Umweltziele erreichen müssen und gleichzeitig die Einkommen der Landwirtinnen und Landwirte dafür sichern. Dafür braucht es den weiteren intensiven Austausch zwischen Ländern und Bund. Der neue geänderte Strategieplan und das dafür notwendige Gesetz müssen diesen Zielen gleichermaßen Rechnung tragen."

Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt des Landes Mecklenburg-Vorpommern, bekräftigte: "Wir stehen in der Pflicht, 25 Prozent der GAP-Mittel für die Ökologisierung der Landwirtschaft einzusetzen. Dafür wurden die sogenannten Ökoregelungen aufgesetzt, die in Deutschland regional bislang jedoch sehr unterschiedlich angenommen werden. Für Mecklenburg-Vorpommern kann ich sagen, dass wir mit rund 600.000 ha in Öko-Regelungen gebundener Fläche bereits auf einem guten Weg sind. Vom Grundsatz her brauchen wir daher keine neuen Öko-Regelungen. Das würde nur wieder zusätzliche Anforderungen für Landwirte und Verwaltung bedeuten und die Akzeptanz der Öko-Regelungen schwächen. Zumal es keine Garantie dafür gibt, dass neue Öko-Regelungen besser angenommen werden. Stattdessen müssen wir an der Passgenauigkeit der Öko-Regelungen arbeiten, sie deutlich vereinfachen und auch finanziell attraktiver gestalten. Denn die Landwirte müssen nach dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ angemessen honoriert werden, wenn sie gesunde Lebensmittel produzieren und gleichzeitig Leistungen für Umwelt, Klima, Artenvielfalt und sauberes Wasser erbringen. Ich setze darauf, dass Bund und Länder hierzu schnellstmöglich Einvernehmen erzielen, damit wir im GAP-Direktzahlungsgesetz die notwendigen Änderungen vornehmen können und die Landwirte Planungssicherheit haben."

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein