Die Fallmanager*innen begleiten die Berechtigten durch das Antrags- und Leistungsverfahren.
Sie unterstützen bei der Antragstellung und stehen den Berechtigten während des gesamten Verfahrens als Ansprechpartner*innen zur Verfügung.
Zu den Aufgaben des Fallmanagements gehören ebenso die Ermittlung des möglichen Hilfebedarfes, sowie der Hinweis auf weitere mögliche Sozialleistungen.
In der Regel wird ein*e Fallmanager*in eingesetzt, wenn es sich bei dem schädigenden Ereignis um eine Straftat gegen das Leben oder gegen die sexuelle Selbstbestimmung handelt und immer dann, wenn die geschädigte Person zum Tatzeitpunkt minderjährig war.
In allen anderen Fällen wird im Einzelfall entschieden, ob das Fallmanagement hinzugezogen wird.
Sie erreichen das Fallmanagement des Landesamtes für soziale Dienste Schleswig-Holstein wie folgt:
postalisch
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Fallmanagement
Steinmetzstr. 1-11
24534 Neumünster
per E-Mail unter
fallmanagement@lasd.landsh.de