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Schleswig-Holstein

Kriegsopfer

Letzte Aktualisierung: 11.02.2025

Leistungsberechtigte

Kriegsopfer haben einen Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung, wenn sie im Inland durch Vorgänge im Zusammenhang mit einem der beiden Weltkriege gesundheitlich geschädigt wurden.

Soldat*innen der Bundeswehr haben auf Antrag Anspruch auf Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz, wenn Sie eine gesundheitliche Schädigung durch die Ausübung ihres Wehrdienstes erlitten haben.
Zuständig ist die Bundeswehrverwaltung.

Ansprechpartner

Antrag

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