Aktuelles: Erhöhung der SED-Opferrente
Am 14.02. hat der Bundesrat dem Sechsten Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR mehrheitlich zugestimmt.Diese Gesetzesänderung sieht die Anpassung der monatlichen sogenannten Opferrente nach §17a StrRehaG zum 01.07.2025 vor.
Die monatlichen Leistungen werden ab dem 01.07.2025 von 330 € auf 400 € angehoben und unabhängig vom Einkommen gezahlt. Ab dem Jahr 2026 findet eine automatische jährliche Anpassung analog zur Erhöhung der gesetzlichen Renten statt.
Die aktuell gezahlten Leistungen werden automatisch angepasst, Sie müssen nichts weiter veranlassen.
Sofern Ihr Antrag in der Vergangenheit aufgrund Ihres Einkommens abgelehnt wurde, kontaktieren Sie uns bitte formlos und teilen uns das Aktenzeichen mit, unter dem Ihr Antrag bei uns bearbeitet wurde.
Leistungsberechtigte
Haftopfer der DDR können Leistungen nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) erhalten.
Opfer von rechtsstaatswidrigen Verwaltungsentscheidungen der DDR können Leistungen nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) erhalten.
Personen, die aus politischen Gründen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland vor dem 01. Januar 1990 in Gewahrsam genommen wurden, können Leistungen nach dem Häftlingshilfegesetz (HHG-Häftlingshilfegesetz) erhalten.
Leistungen
Nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz können folgende Leistungen gezahlt werden
- Kapitalentschädigung für jeden angefangenen Monat zu Unrecht erlittener Haft beziehungsweise Gewahrsams
- Opferrente für Geschädigte
Nach dem SGB XIV können folgende Leistungen gezahlt werden, wenn Betroffene durch die Haft eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben:
- Entschädigungsleistungen, zum Beispiel Krankenhandlungskosten und Entschädigungszahlungen
Nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) können folgende Leistungen gezahlt werden
- Beschädigtenversorgung, zum Beispiel Krankenhandlungskosten oder Beschädigtenrente
- Hinterbliebenenversorgung
Gleiches gilt, wenn aufgrund einer rechtswidrigen verwaltungsrechtlichen Entscheidung eine gesundheitliche Schädigung vorliegt.
Ansprechpartner
Das Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein in Lübeck ist Ansprechpartner bei Ihren Fragen rund um die Themen Häftlingshilfegesetz und Opferrente – Besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17 und § 17 a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz.
Landesamt für soziale Dienste
Dienstsitz Lübeck
Große Burgstraße 4
23552 Lübeck
Telefon: 0451 1406 220 oder 04321 913 706
Fax: 0451 1406-499
E-Mail: strehag@lasd.landsh.de
Antrag