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Schleswig-Holstein

Zivildienstgeschädigte

Letzte Aktualisierung: 11.02.2025

Leistungsberechtigte

Einen Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung besteht dann, wenn eine gesundheitliche Schädigung in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Zivildienst aufgetreten ist.
Das ist zum Beispiel der Fall bei

  • Arbeitsunfällen
  • Angriffen auf die eigene Person
  • Unfällen während Dienstreisen
  • Unfällen auf dem Hin- oder Rückweg zum Antritt oder der Beendigung des Zivildienstes

Ansprechpartner

Antrag

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