Baumaßnahme: Neubau der B 209 Ortsumgehung Schwarzenbek, 3. Bauabschnitt
Vermessungstechnische Vorarbeiten, Bestandsaufnahme (Kartierung) für den Landschaftspflegerischen Begleitplan und Bodenuntersuchungen auf Grundstücken gem. § 16 a Bundesfernstraßengesetz
Die Bundesrepublik Deutschland – Straßenbauverwaltung – beabsichtigt den Bau der Bundesstraße B 209 zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit durchzuführen.
Um das Vorhaben ordnungsgemäß planen zu können, ist es notwendig, auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 02.01.2025 bis zum 31.12.2026 Vorarbeiten durchzuführen, und zwar:
Vermessungsarbeiten:
Ab dem 02.01.2025 Betreten der Grundstücke zur Durchführung von
- Überprüfung, Erkundung, Vermarkung und Beobachtung des geodätischen Grundlagennetzes
- Vermessungsarbeiten im Festpunktfeld
- Ortsbesichtigung, Geländeerfassung und Absteckungsarbeiten
- kurzfristigem Aufhalten von Fluchtstäben, Nivellierlatten und Reflektorstäben mit Messprismen zur Anvisierung mit entsprechenden Messinstrumenten
- temporärem Kennzeichnen von Mess-Arbeitspunkten
- kurzfristigem Aufstellen von Messinstrumenten
- vorübergehendem Einschlagen oder Eingraben von Vermarkungen und/oder Höhenfestpunkten
- Anlage von Sondernetzen mit dauerhafter Vermarkung (Rohrfestpunkte) für den Zeitraum der Bauvorbereitung, Bauüberwachung und Baunachbereitung
Nach Möglichkeit werden die Festpunkte des geodätischen Grundlagennetzes und die Festpunkte der Sondernetze außerhalb der Bewirtschaftung angelegt. In Einzelfällen erfolgt eine Absprache mit den Grundstückseigentümern bzw. Grundstückspächtern.
Bestandsaufnahme (Kartierung) für den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP):
Ab dem 02.01.2025 Betreten der Grundstücke zur Erfassung der Schutzgüter, z.B. Flora und Fauna.
Bodenuntersuchungen:
Ab dem 02.01.2025 Betreten der Grundstücke zur Durchführung von
- Erkundungsarbeiten
- vorübergehender örtlicher Kennzeichnung von Bohransatz- und Arbeitspunkten
- Kleinbohrungen, Bohrungen, Drucksondierungen und zur Errichtung und Beobachtung von Grundwassermessstellen für den Zeitraum der Voruntersuchung, der Baudurchführung und der Nachuntersuchung
- Pumpversuchen in zuvor hergestellten Brunnen
- Einrichtung und Ablesen von Grundwassermessstellen
Zur Durchführung der Bohrungen ist teilweise das Befahren der Grundstücke mit geländegängigen Fahrzeugen erforderlich.
Die Bohrlöcher werden wieder verfüllt.
Folgende Grundstücke sind betroffen:
Flur | Gemarkung | Gemeinde | Bereich und Lage der Flurstücke |
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2 |
Grabau
|
Grabau
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Süd
5; 25-31; 33; 63
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4 |
Grabau
|
Grabau
|
West
1; 2; 11; 67; 68; 76/12
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5 |
Grabau
|
Grabau
|
Gesamt
|
6 |
Grabau
|
Grabau
|
Südost
1/2; 1/3; 5/1; 9/2; 9/9; 51/11
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1 | Gülzow - Hbf. | Gülzow |
Nord
1/2; 3; 8/1; 11/1; 12; 16/1; 19/4
|
1 | Müssen - Hbf. | Müssen |
West
11/2; 19/3; 24/4; 37
|
4 | Müssen - Hbf. | Müssen |
West
Gesamt
|
5 | Müssen - Hbf. | Müssen |
West
23/1; 23/2; 24/1; 25/3; 26/2; 26/3; 42/2; 43/7;44/3; 44/7; 44/8; 44/9; 44/11; 109; 110
|
4 |
Schwarzen-
bek
|
Schwarzen-
bek
|
Nordost
20/2; 20/3
|
5 |
Schwarzen-
bek
|
Schwarzen-
bek
|
Osten
1/6; 1/7; 1/8; 1/9; 1/11; 1/13; 1/14; 1/16; 1/17; 1/20; 1/28; 1/30; 1/32; 1/33; 1/34; 1/35; 1/36; 1/37; 1/38; 1/40; 1/44; 1/45; 1/50; 1/51
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11 |
Schwarzen-
bek
|
Schwarzen-
bek
|
Südost
Gesamt, ausgenommen:
2/8; 2/15; 2/26; 2/27; 2/29; 2/30; 2/31; 2/32; 19/101; 19/125; 19/126; 19/128; 24/2; 24/12; 24/19; 24/27; 24/30; 24/31; 24/36; 24/37; 24/41; 24/42; 24/43; 24/46; 24/51; 24/52; 24/59; 24/60; 24/61; 24/62; 24/63; 24/64; 81; 83; 84; 85; 86; 87; 202; 203; 212; 221; 222; 223; 229; 230; 15/53; 15/82; 15/84-91; 15/155-163; 15/166-168; 15/171-172; 15/174-183; 15/202-203 |
Bei Unklarheiten in Bezug auf die betroffenen Grundstücke steht Ihnen Herr Itner-Hillmann unter der Telefonnummer 0451/371-2225 zur Verfügung.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die Grundstücksberechtigten verpflichtet, diese gemäß Bundesfernstraßengesetz (§16 a (FStrG)) zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögungsnachteile werden in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein auf Antrag die Entschädigung fest. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Ausführung der geplanten Straße entschieden.
Rechtsmittelbelehrung für die Bekanntmachung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein im Standort Lübeck, Jerusalemsberg 9, 23568 Lübeck, zu erheben; die Frist ist auch gewahrt, wenn der Einspruch beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 9, 24106 Kiel, erhoben wird.
Lübeck, den 23.11.2024
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Standort Lübeck
Jerusalemsberg
9
23568 Lübeck
gez. Scheil