Einleitung BFK
Üblicherweise besuchen Auszubildende die Berufsschule in dem Kreis bzw. in der kreisfreien Stadt, in dem oder in der ihre Ausbildungsstätte liegt (§ 24 Absatz 5 SchulG SH). Das gilt aber nicht für alle Berufe. Durch die folgende Listen legt das SHIBBals zuständige Schulaufsichtsbehörde die Standorte der zuständigen Schulen in Form von Bezirksfachklassen fest, für die die Beschulung für bestimmte Berufe für mehrere Kreise bzw. kreisfreie Städte erfolgen soll. Dabei richtet sich auch hier die Zuständigkeit danach, in welchem Kreis oder welcher kreisfreien Stadt die Ausbildungsstätte der Auszubildenden liegt.
Verzeichnis der Bezirksfachklassen in Schleswig-Holstein: Stand 1. August 2025 (PDF, 213KB, Datei ist barrierefrei)