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EinfachELSTERplus: Ideal für den Start ins Berufsleben. Neues Online-Angebot für eine vereinfachte, digitale Einkommensteuererklärung

Letzte Aktualisierung: 21.07.2025

KIEL. Seit Anfang Juli bietet die Steuerverwaltung einen neuen kostenlosen Onlineservice zur Erstellung der Einkommenssteuererklärung an. Das Angebot richtet sich an ledige, kinderlose Menschen mit Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit und eignet sich deshalb besonders für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger. 

Die Anwendung setzt auf eine hohe Benutzerfreundlichkeit und eine intuitive Bedienung. Die Nutzerinnen und Nutzer werden Schritt für Schritt durch die Erklärung geleitet, in dem Interview-Fragen mit einer Auswahl an Antwortmöglichkeiten gestellt werden. Statt langer Formulare werden nur Daten abgefragt, die für diese Nutzergruppe relevant sind. Elektronische Bescheinigungen, wie zum Beispiel die Jahreslohnsteuerbescheinigung, liegen dem Finanzamt bereits vor und werden, wenn gewünscht, automatisch berücksichtigt. Gleichzeitig setzt das Programm auf ein klares, reduziertes Design. Nach einer abschließenden Prüfung können Nutzende die digitale Steuererklärung bequem und sicher an das Finanzamt versenden. 

Hierzu sagt Finanzministerin Dr. Silke Schneider: „EinfachELSTERplus macht die Steuererklärung für Bürgerinnen und Bürger einfacher. Gerade für junge Leute baut der neue Online-Service Hemmschwellen ab und macht die Abgabe einer Steuererklärung schnell und unkompliziert. 

Damit perspektivisch mehr Menschen den Service einfachELSTERplus nutzen können, werden die Lebenssachverhalte und der Erklärungsumfang fortlaufend erweitert. 

Für Menschen, die eine inländische Rente oder Pension beziehen, gibt es bereits seit 2022 ein vergleichbares Angebot: einfachELSTER. Durch eine einfache und übersichtliche Benutzerführung nach dem Frage-Antwort-Prinzip können ältere Bürgerinnen und Bürger mit wenigen Klicks eine elektronische Steuererklärung abgeben. Elektronische Bescheinigungen, wie Rentenbezugsmitteilungen, werden automatisch berücksichtigt. Weitere Einkünfte aus Minijobs oder Kapitalerträgen von maximal 1000 Euro können ebenso angegeben werden wie Spenden, außergewöhnliche Belastungen oder Handwerkerleistungen. 

Weitere Informationen zu einfachELSTER sind unter www.einfach.elster.de zu finden. 

Weitere Informationen zu einfachELSTERplus sind unter www.einfachelsterplus.de zu finden. 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Kathrin Mansfeld und Morlin Möller | Finanzministerium | Düsternbrooker Weg 64, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-616-3906 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter Landesregierung Schleswig-Holstein| Das Ministerium finden Sie im Internet unter Finanzministerium Schleswig-Holstein| außerdem bei Instagram:https://www.instagram.com/finanzministerium_sh/| Facebook:https://www.facebook.com/Finanzministerium.SH| LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/finanzministerium-sh    

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