Finanzministerin Silke Schneider: „Wir investieren in Bildung, Infrastruktur,Klimaschutz und Sicherheit. Das Finanzpaket des Bundes gibt uns hierfür Rückenwind. Gleichzeitig erreichen wir auch 2026 unser Konsolidierungsziel von rund 200 Millionen Euro. Die Haushaltslage bleibt dennoch angespannt.
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KIEL. Das Kabinett hat heute (22. Juli 2025) auf Vorschlag von Finanzministerin Silke Schneider den Entwurf für den Haushalt 2026 beschlossen. Die finanzielle Lage bleibtherausfordernd. Die stagnierende Wirtschaft zeigt sich in einer schwachen Entwicklung der Steuereinnahmen. Hinzu kommen höhere Kosten bei den Sozialausgaben und deutlich steigende Baukosten. Außerdem wird die Fortsetzung von Maßnahmen, die bis 2023 aus den Notkrediten finanziert wurden, auch in 2026 durch den laufenden Haushalt getragen. Dazu kommen notwendige Vorsorgen für weitere Steuermindereinnahmen durch geplante Steuerrechtsänderungen, wie das Investitionssofortprogramm und die in Rede stehenden Änderungen im Bereich der Pendlerpauschale und der Gastronomie.
Unter diesen Rahmenbedingungen legt die Landesregierung einen Haushaltsentwurf 2026 vor, der den eingeschlagenen Konsolidierungskurs konsequent fortsetzt und gleichzeitig einen deutlichen Fokus auf Zukunftsinvestitionen des Landes setzt.
Finanzministerin Schneider betonte: „Wir setzen auf eine moderne Infrastruktur, weil sie den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt, den wirtschaftlichen Wandel ermöglicht und den Klimaschutz voranbringt. Die Bedarfe in Schleswig-Holstein kennen wir durch unseren Infrastrukturbericht 2024 sehr genau. Dank des zusätzlichen Verschuldungsrahmens ist es möglich, wie geplant in die Landesinfrastruktur zu investieren. Durch die weiteren Investitionsmittel aus dem Sondervermögen des Bundes werden wir zudem zusätzliche Maßnahmen anschieben, sobald wir wissen, wann und wie die Mittel beim Land ankommen
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Wesentliche Kennzahlen des Haushaltsentwurfs 2026 (vgl. Anlage 1)
Bereinigte Einnahmen | 16,89 Mrd. Euro |
Bereinigte Ausgaben | 17,81 Mrd. Euro |
Finanzierungssaldo | - 0,92 Mrd. Euro |
Entnahmen aus Rücklagen (Netto) | 168 Mio. Euro |
Nettokreditaufnahme (-) | - 754 Mio. Euro |
Abstand zur Verfassungsgrenze | 10,8 Mio. Euro |
Zulässige Nettokreditaufnahme | - 765 Mio. Euro |
davon: | |
* strukturell (durch GG-Änderung) | - 519 Mio. Euro |
* konjunkturell | - 290 Mio. Euro |
* Finanzielle Transaktionen | - 6 Mio. Euro |
* Tilgung Notkredite 2020-2023 | 50 Mio. Euro |
Im Haushaltsentwurf 2026 sind zudem globale Mehreinnahmen für Steuerrechtsänderungen veranschlagt, die sich auf die Steuereinnahmen des Landes mit rund 196,2 Millionen Euro auswirken werden.
Zusätzlich sind globale Mindereinnahmen als Vorsorgen für die geplanten bzw. möglichen Steuerrechtsänderungen in Höhe von 128,0 Millionen Euro sowie eine erhöhte Vorsorge für die Kosten der Eingliederungshilfe in Höhe von 75,0 Millionen Euro eingeplant.
Konsolidierungspfad wird konsequent umgesetzt
Die Landesregierung führt den 2024 beschlossenen Konsolidierungskurs auch mit dem Haushaltsentwurf 2026 konsequent fort. Die für 2026 vereinbarte Konsolidierungstranche III in Höhe von rund 200,0 Millionen Euro wird von allen Ressorts und der Staatskanzlei gemeinsam erbracht. Kernelemente sind:
Unter anderem bei Gebühren und Entgelten, allgemeinen Verwaltungsausgaben, Personalmaßnahmen, freiwilligen und gesetzlichen Leistungen aufgrund des erwarteten weiteren Rückgangs der Anzahl Geflüchteter (rund 20,1 Millionen Euro) sowie durch die Kompensation von Mitteln im Bereich der Wohnraumförderung (rund 10,6 Millionen Euro), indem diese zukünftig - bei einem entsprechenden Votum des Landtages - aus den Mitteln des neu eingerichteten Förderfonds bei der IB.SH erbracht werden.
Unter anderem die Tarifverstärkungsmittel der Hochschulen (rund 19,5 Millionen Euro), die Personalrücklage (4,0 Millionen Euro) und die Sabbatjahr-Rücklage des Bildungsministeriums (16,5 Millionen Euro), 6,0 Millionen Euro aus der Kita-Rücklage, die Rücklage für Flächenmanagement (2,5 Millionen Euro) des Innenministeriums, die Personal-Rücklagen des Innenministeriums (3,5 Millionen Euro) sowie die GAK-Rücklage (rund 3,2 Millionen Euro) des Umweltministerium.
Unter anderem bei der Kürzung der Straßenbaumaßnahmen (rund 2,9 Millionen Euro), beim Lehrkräftepersonal (rund 18,4 Millionen Euro), beim Exzellenz- und Strukturbudget Hochschulen (rund 3,9 Millionen Euro) sowie bei der Hochschulvereinbarung (7,2 Millionen Euro).
Das Verfahren zur bedarfsgerechten Berechnung der Versorgungsausgaben wurde auf Grundlage wissenschaftlicher Methoden neu entwickelt. Hierauf basierend können die Versorgungsausgaben für das Jahr 2026 gegenüber der bisherigen Finanzplanung vom Dezember 2024 um rund 79,6 Millionen Euro abgesenkt werden.
Mit dem Haushaltsentwurf 2026 werden außerdem folgende Maßnahmen aus 2024 und 2025 fortgeführt: verbindliche, gedeckelte Personalkostenbudgets der Ressorts sowie das Aussetzen der Zuführungen zum Versorgungsfonds.
Hierzu Finanzministerin Schneider: „Konsolidieren heißt, nicht pauschal zu streichen, sondern jeden Stein umzudrehen und kritisch zu prüfen, wo wir Jahr für Jahr besser haushalten können. Daher haben wir uns auch die Rücklagen sehr genau angesehen. Unser Ziel ist es, ohne unnötige Härten auszukommen und die Daseinsvorsorge nicht zu gefährden.
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Entnahme aus dem Versorgungsfonds
Die bereits von der Landesregierung im Zuge der Kabinettsklausur im Jahr 2024 in Sankelmark vereinbarte, umfangreichere Entnahme aus dem Versorgungsfonds wird 2026 erstmals umgesetzt. So werden mit dem Haushaltsentwurf 2026 300 Millionen Euro aus dem Versorgungsfonds entnommen und zur Deckung der Versorgungsausgaben und damit zur Entlastung des Gesamthaushalts eingesetzt. Der Vermögenswert des Versorgungsfonds beträgt zum Stichtag 30. Juni 2025 gut 1,25 Milliarden Euro. Der tatsächliche Bestand nach der geplanten Entnahme hängt von der Marktentwicklung ab.
Hierzu betonte Ministerin Schneider: „Der Versorgungsfonds ist ein Erfolgsmodell. Es ist richtig, Vorsorge für künftige Versorgungsausgaben zu treffen. Daher haben wir in unserem Gesetzentwurf vorgesehen, den 2018 erbrachten Grundstock im Versorgungsfonds in Höhe von rund 641 Millionen Euro in jedem Fall zu erhalten. Vor dem Hintergrund aktualisierter Berechnungen für die künftige Versorgung, die einen deutlich moderateren Anstieg der Ausgaben erwarten lassen, ist die Entnahme aus dem Versorgungsfonds zur Deckung der laufenden Versorgungsausgaben angesichts der angespannten Haushaltslage vertretbar. Mir ist es wichtig zu betonen, dass die geplante Entnahme keinen Einfluss auf künftige Versorgungsbezüge hat
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Stärkung von IMPULS 2040
Im Zuge der Haushaltskonsolidierung sind die Zuschüsse aus dem Haushalt für Investitionsmaßnahmen aus IMPULS in den Jahren 2024 und 2025 ausgesetzt worden. Ohne die Grundgesetzänderung wäre dies aufgrund der angespannten Haushaltslage auch in 2026 erforderlich gewesen. Um den Ausbau der Infrastruktur in Schleswig-Holstein weiter zu stärken, hat die Landesregierung entschieden, die Mittel aus der zusätzlichen Verschuldungsmöglichkeit in Höhe von 519 Millionen Euro als Zuschuss für den Einzelplan (EP) 16 (IMPULS 2040) einzusetzen.
Hierzu Finanzministerin Silke Schneider: „Wir investieren weiterhin ganz erheblich in Infrastruktur, Klimaschutz und Klimafolgeanpassung in unserem Land. Hierbei hilft uns die neue
Verschuldungsmöglichkeit für die Länder deutlich. Der in 2024 bezifferte Gesamtbedarf bei der Sanierung der Infrastruktur in Schleswig-Holstein liegt bei rund 20,3 Milliarden Euro. Davon sind rund 15,7 Milliarden Euro noch umzusetzen. Hinzu kommen bekannte Bedarfe wie unter anderem der Ostseeküstenschutz, Kostensteigerungen im Hochschulbau, Verkehrsinfrastruktur,
Bevölkerungsschutz und Ganztagsausbau
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Bündelung von großen Baumaßnahmen in IMPULS 2040
Eine Neuerung im Haushaltsentwurf 2026 ist, dass große Investitionsmaßnahmen des Landes in IMPULS (EP 16) zusammengeführt werden. „Ziel ist es, die Verfahren zu vereinfachen, effektiver zu gestalten und nicht zuletzt auch gebündelt sichtbar und damit für das Parlament transparent zu machen“, erklärte Schneider.
Mit dem Haushaltsentwurf 2026 sind damit allein in IMPULS 2040 (EP 16) Ausgaben für Infrastrukturmaßnahmen in Höhe von insgesamt rund 900,3 Millionen Euro geplant. Das sind rund 330,3 Millionen Euro mehr als im Haushalt 2025. Insgesamt liegen die geplanten Investitionsausgaben bei rund 1,76 Milliarden Euro, die Investitionsquote beträgt damit 9,9 Prozent.
Zum Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes
Der Länderanteil am Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität für das Jahr 2026 ist noch nicht im Haushaltsentwurf 2026 veranschlagt. Schneider sagte hierzu: „Es liegt zwar ein Gesetzentwurf vor. Allerdings sollen wesentliche Details für die Umsetzung des Gesetzes, unter anderem die Bedingungen für den Mittelabruf, erst durch eine Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern geregelt werden. Offen ist auch noch, auf welchem Weg das Land die Mittel an die Kommunen weitergeben kann. Daher kann eine Veranschlagung dieser Mittel erst mit der sogenannten Nachschiebeliste erfolgen. Klar ist schon jetzt, dass wir mit den Mitteln auch die Kommunen ganz erheblich beim Ausbau der Infrastruktur für die Ganztagsbetreuung unterstützen werden.
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Investieren in ein starkes Schleswig-Holstein
Schule, Kita, Hochschule, Jugendhilfe
Insgesamt werden mit dem Haushaltsentwurf 2026 rund 2,21 Milliarden Euro für Bildung bereitgestellt. Die Unterrichtsversorgung wird bei mindestens 100 Prozent an allen Schularten gehalten. Der Zuschuss für die Ersatzschulen in freier Trägerschaft erhöht sich aufgrund eines Plus bei den Schülerzahlen. Die Hochschulen können über die kommenden Jahre mit finanziell verlässlichen Budgets planen. Exzellente Forschung wird gezielt gefördert und die Bewerbung der CAU zusätzlich unterstützt.
Die Kita-Finanzierung wird 2026 erneut um 43,4 Millionen Euro aufgestockt. Mit 801 Millionen Euro steht im Landeshaushalt für die frühkindliche Bildung und Betreuung damit so viel Geld zur Verfügung wie nie zuvor. Aus diesen Mitteln resultiert auch eine bessere Ausstattung der Kreise und kreisfreien Städte sowie der örtlichen Träger der Jugendhilfe in Höhe von rund 40 Millionen Euro durch die Erhöhung der Refinanzierung von 95 auf 97,5 Prozent.
Integration von Geflüchteten
Das Land unterstützt die Integration von Geflüchteten in allen gesellschaftlichen Bereichen und stellt für die schnelle Arbeitsmarktintegration mit dem frühen Kompetenzscreening in den Erstaufnahmeeinrichtungen rund eine Million Euro zur Verfügung. Für landeseigene Sprachkurse stehen 6,6 Millionen Euro bereit.
Digitale Transformation in Schleswig-Holstein
Die Landesregierung setzt ihre Investitionen in die digitale Transformation Schleswig-Holsteins weiter erfolgreich um. Dabei gelingt es, mit 456,9 Millionen Euro gegenüber 2025 (384,3 Millionen Euro) 72,6 Millionen Euro mehr für IT und Digitalisierung zur Verfügung zu stellen. Damit stärkt die Landesregierung die zentralen politischen Schwerpunkte der digitalen Souveränität des Landes mittels Open-Source-Lösungen, fördert den Einsatz von künstlicher Intelligenz und ermöglicht die erfolgreiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.
Glasfaserausbau, Landesstraßen und Radwege
Das Land investiert weiterhin in den Glasfaserausbau und stellt Mittel in Höhe von 10,5 Millionen Euro für förderbedürftige Regionen zur Verfügung. Daneben werden für eine gute Verkehrsinfrastruktur in Schleswig-Holstein insgesamt rund 100,6 Millionen Euro in das Landesstraßenprogramm und den Bau von Radwegen investiert.
Justiz und Gesundheit
Im Sachkostenhaushalt der Justiz werden die Einnahmen bei den Gerichtskosten und die Auslagen in Betreuungssachen bedarfsgerecht um jeweils 6 Millionen Euro erhöht. Für die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Gefangenenentgelte sind zusätzliche Bedarfe in Höhe von 1,1 Millionen Euro veranschlagt.
Im Bereich Gesundheit werden für dem Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt) Mittel in Höhe von 25,4 Millionen Euro veranschlagt. Die vom Bund hierfür bereit gestellten Mittel steigen dabei im Vergleich zum Vorjahr um rund 1,6 Millionen Euro an.
Klimaschutz und Küstenschutz
Der Klimawandel stellt Schleswig-Holstein mit Stürmen, steigendem Meeresspiegel und Dürren vor neue Herausforderungen. Die Landesregierung bereitet sich darauf mit einer weiteren personellen Stärkung des Küstenschutzes für die Ostsee von zusätzlichen 9 Stellen vor. Außerdem stärkt die Landesregierung die Umsetzung des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes und stellt für energiewirtschaftliche Maßnahmen, Energiewende und Klimaschutz nun insgesamt 26,4 Millionen Euro sowie zur Umsetzung der Wasserstoffstrategie insgesamt 29,2 Millionen Euro zur Verfügung und unterstützt die Kommunen mit einem Spurenstoffzentrum bei der Umsetzung der kommunalen Abwasserrichtlinie mit 0,6 Millionen Euro.
Landwirtschaft
Auch 2026 setzt die Landesregierung mit gezielten Fördermaßnahmen über das Kompetenzzentrum für klimaeffiziente Landwirtschaft ein klares Zeichen für die zukunftsfeste Weiterentwicklung des Sektors – etwa durch Modellvorhaben zu Agroforstsystemen, klimaresilienten Böden und der nachhaltigen Nutzung von Niedermooren. Ein besonderer Schwerpunkt bleibt die Umsetzung der Zielvereinbarung mit der Landwirtschaft im Rahmen des Aktionsplans Ostseeschutz: Gemeinsam mit den Ostseebeiräten werden Projekte im Einzugsgebiet der Ostsee mit 1,2 Millionen Euro unterstützt.
Soziale Wohnraumförderung
Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist weiterhin eines der Hauptanliegen der Landesregierung. Deshalb werden auch im kommenden Jahr 100 Millionen Euro zusätzlich für die Soziale Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt, sodass insgesamt mit Bundes- und Landesmitteln auch 2026 rund 400 Millionen Euro bereitstehen werden, um bezahlbaren Wohnraum weiterhin auf dem hohen Niveau der vergangenen Jahre fördern zu können.
Verbleibender Handlungsbedarf
Nach all den genannten Maßnahmen verbleibt im Haushaltsentwurf zunächst eine Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 43,7 Millionen Euro. Diese wird in Form einer in den Haushalten von Staatskanzlei und Ressorts im Vollzug des Jahres 2026 aufzulösenden globalen Minderausgabe veranschlagt.
Personalausgaben und Stellen
Der Haushaltsentwurf sieht eine Absenkung der Stellen und Planstellen (ohne Wirtschaftsbetriebe) im Saldo um 268 auf 54.746 vor. 585 Planstellen und Stellen werden neu geschaffen, 855 in Abgang gestellt; dazu kommen zwei Umsetzungen. Bei den Wirtschaftsbetrieben werden im Saldo zusätzlich elf Stellen geschaffen.
Die Personalausgaben liegen bei rund 5,94 Milliarden Euro (Anstieg um 51,6 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltssoll 2025). Die verbindlich begrenzten Personalbudgets werden in Eigenverantwortung in den Häusern bewirtschaftet.
Mit dem Entwurf ergibt sich folgende Stellenentwicklung:
Bildung
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Im Schulbereich bestehen 675 Stellenminderbedarfe, davon 477 an allgemeinbildenden Schulen, 165 an berufsbildenden Schulen und 33 im Bereich Deutsch als Zweitsprache (DaZ). Die Veränderungen in den Bedarfen ergeben sich aus den bereits angepassten Kontingentstundentafeln, durch den unerwartet hohen Rückgang der Schülerzahlen in den berufsbildenden Schulen und die Anpassung der Gruppengröße im DaZ-Unterricht.
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Dem gegenüber werden an den allgemeinbildenden Schulen 272 neue Stellen eingerichtet. Davon sind 246 zum Ausgleich des Lehrkräftebedarfs durch steigende Schülerzahlen, 25 Stellen an Förderzentren und eine drittmittelfinanzierte Stelle für Erasmus+ vorgesehen. Darüber hinaus werden weitere 107 Stellen zugunsten der allgemeinbildenden Schulen umgesetzt.
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Zur Fachkräftesicherung in den Erziehungsberufen sind zusätzlich neun Stellen an berufsbildenden Schulen vorgesehen.
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Insgesamt stehen im Schulbereich 406 Stellen weniger zur Verfügung. Das gilt für das Schuljahr 2026/27.
Zivile Verteidigung
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Der völkerrechtswidrige russische Angriff auf die Ukraine hat die geopolitische Sicherheitslage grundlegend verändert. Hierdurch ist nicht nur die Frage der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands wieder in den Mittelpunkt gerückt worden, sondern es sind auch umfassende Vorkehrungen im zivilen Bereich erforderlich. Das Land muss sich den neuen Herausforderungen stellen und bereitet sich auf mögliche Szenarien vor. Dies gilt vor allem jetzt schon für hybride Bedrohungen. Schleswig-Holstein ist wegen seiner geographischen Lage wichtig für die militärischen und zivilen Planungen des Operationsplans Deutschland (OPLAN DEU). Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung in diesem Jahr die Task Force Zivile Verteidigung beim Innenministerium eingerichtet. Für den weiteren Aufbau werden insgesamt 19 zusätzliche Stellen im Haushalt für alle Ministerien eingeplant, von denen fünf direkt im Innenministerium vorgesehen sind. Da die Planung und Umsetzung der Maßnahmen der zivilen Verteidigung in allen Ressorts im Rahmen der Zuständigkeiten erfolgt, verteilen sich die weiteren Stellen auf die betroffenen Ressorts.
Justiz
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Im Justizbereich reagiert das Land mit einer deutlichen Personalverstärkung auf die aktuellen Herausforderungen: Die Staatsanwaltschaften werden mit insgesamt 25 Planstellen gestärkt. Hinzu kommen drei Planstellen im Zusammenhang mit dem von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmenpaket „Sicherheit, Prävention und Migration“. Zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen in Moltsfelde werden zudem 13 neue Planstellen eingerichtet.
Nachwuchskräfte
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Zur Bewältigung des Fachkräftemangels sind im Kernbereich der Landesverwaltung sowie in den Wirtschaftsbetrieben 5.011 Stellen für die Ausbildung von Nachwuchskräften mit dem Haushaltsentwurf 2026 vorgesehen. Das sind insgesamt 17 Stellen mehr als im Haushalt 2025.
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Bei den Nachwuchskräften der Polizei werden mit dem Haushaltsentwurf 2026 220 Stellen, die am 31. Dezember weggefallen wären, bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.
Die erste Lesung zum Haushaltsentwurf 2026 soll im September 2025 im Landtag erfolgen.
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