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Schleswig-Holstein

Deutscher Bundestag beschließt Gewalthilfegesetz

Sozialministerin Aminata Touré: „Endlich kommt der Rechtsanspruch auf Hilfe bei Gewalt! Dieses Gesetz ist für so viele Frauen in Deutschland so unendlich wichtig.“

Letzte Aktualisierung: 01.02.2025

KIEL. Sozialministerin Aminata Touré hat die Bedeutung des gestern vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gewalthilfegesetzes herausgestellt: „Dieses Gesetz ist für so viele Frauen in Deutschland so unendlich wichtig. Endlich erhalten sie und ihre Kinder einen Rechtsanspruch auf Hilfe bei Gewalt und ein Leben in Sicherheit. Erstmals wird eine bundesweite Regelung über ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt getroffen. Damit wird die Voraussetzung dafür geschaffen, das von Gewalt Betroffene künftig flächendeckend, rund um die Uhr und kostenfrei Unterstützung erhalten – und zwar unabhängig vom Wohnort, dem Einkommen oder der körperlichen Verfassung.“
Das Gesetz verfolgt das Ziel, künftig flächendeckend bundesweit ein bedarfsgerechtes Netz an Schutz- und Beratungsangeboten für von Gewalt betroffenen Frauen und ihre Kinder bereitzustellen. Verbunden ist dies mit der Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schutz und auf fachliche Beratung ab dem 1.1.2030. Dieses Schutzanspruch umfasst im Kern die Gewährung einer sicheren und geeigneten Unterkunft. Die Länder werden daher verpflichtet, bis zu diesem Zeitpunkt ein entsprechendes Angebotsnetz an Schutz- und Beratungsangeboten sicherzustellen. Diese sollen unabhängig von der gesundheitlichen Verfassung, vom Wohnort, vom aufenthaltsrechtlichen Status oder Sprachkenntnissen zeitnah erreicht werden können.
Darüber hinaus sind die Länder durch die gesetzlichen Regelungen angehalten, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um ein bedarfsgerechtes und verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu schaffen. Hierzu gehören Maßnahmen zur Prävention, zur Unterstützung des Umfelds der gewaltbetroffenen Person sowie zur Unterstützung der strukturierten Vernetzung innerhalb des spezifischen Hilfesystems sowie mit anderen Hilfsdiensten. Der Bund hat zur Realisierung des Vorhabens und Gewährung des Rechtsanspruchs mit dem Gesetz feste Finanzierungszusagen getroffen.
In Schleswig-Holstein gibt es aktuell 17 Frauenhäuser an 18 Standorten mit insgesamt 386 Frauenhausplätzen und 24,5 Frauenberatungsstellen sowie das Kooperations- und Interventionskonzept KIK (Netzwerk bei häuslicher Gewalt). Diese Einrichtungen werden im Jahr 2025 mit 9,63 Mio. Euro über das Finanzausgleichsgesetz gefördert und der Betrag wird jährlich mit 2,5 Prozent dynamisiert. Daneben werden weitere Maßnahmen wie die Beratung nach § 201 des Landesverwaltungsgesetzes oder eine Rechtsberatung für geflüchtete Frauen mit insgesamt rund 2,6 Mio. Euro aus dem Landeshaushalt gefördert. Weitere Frauenhausplätze stehen auf Eigeninitiative auf Kreis- und Stadtebene zur Verfügung, sodass es in Schleswig-Holstein derzeit insgesamt 425 Frauenhausplätze gibt.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.instagram.com/sozialministerium.sh

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