Navigation und Service

Geodateninfrastruktur
Schleswig-Holstein

Mehr Zuständigkeiten und ein neuer Name: Das Landesamt für soziale Dienste ist seit heute das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG)

Sozialstaatssekretär Johannes Albig: „Unter einem Dach vereint! Unser Landesamt ist und bleibt wichtiger Ansprechpartner für die Menschen in Schleswig-Holstein“

Letzte Aktualisierung: 01.07.2025

KIEL. Das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) übernimmt mit dem heutigen Tag die Zuständigkeit für den Staatlichen Arbeitsschutz in Schleswig-Holstein. Dieser war seit 2008 als untere Landesbehörde bei der Unfallkasse Nord angegliedert. Die neue Aufgabe geht mit organisatorischen Veränderungen und einem Namenswechsel einher: Das bisherige LAsD ist ab sofort das Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit (LASG).
Die Neuaufstellung des Landesamtes würdigten zahlreiche Mitarbeitende, Führungskräfte sowie Vertreterinnen und Vertreter des Sozialministeriums heute in Neumünster in einem feierlichen Rahmen. Weitere Mitarbeitende aus Dienstsitzen in ganz Schleswig-Holstein nahmen digital an der Veranstaltung teil. Sozialstaatssekretär Johannes Albig: „Das Landesamt ist und bleibt wichtiger Ansprechpartner für die Menschen in Schleswig-Holstein. Rund 20 Prozent der Bevölkerung haben mit unserer oberen Landesbehörde zu tun. Das Aufgabenspektrum ist groß und wird nun noch um den Staatlichen Arbeitsschutz erweitert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dabei mit großem Einsatz jederzeit für alle Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins da - unabhängig von Einkommen oder sozialem Status. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle einmal mehr ausdrücklich bedanken.“ 
Besonders herzlich begrüßte Albig die rund 100 neuen Kolleginnen und Kollegen aus dem Arbeitsschutz-Bereich und wünschte Ihnen für die künftige Arbeit viel Erfolg: „Herzlich willkommen im Landesamt für Arbeitsschutz, Soziales und Gesundheit! Ich freue mich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Staatlichen Arbeitsschutzes ihre Expertise künftig in das Landesamt einbringen werden. Ich danke allen Beteiligten – den Projektleitungen, den Aufgabenkoordinatorinnen, den Arbeitsgruppenleitungen, den Gremien der Unfallkasse Nord und des Landesamtes und natürlich den Mitarbeitenden – dass sie die Rückkehr des Staatlichen Arbeitsschutzes in eine obere Landesbehörde in den vergangenen Monaten so konstruktiv mitgestaltet haben.“ 
Staatlicher Arbeitsschutz sei essentiell, so Albig, um die Gesundheit und Sicherheit aller Beschäftigten im Land zu gewährleisten. Dafür brauche es starkes Personal, gute Strukturen und klare Perspektiven. Deshalb sei es richtig, den Staatlichen Arbeitsschutz wieder in einer oberen Landesbehörde anzusiedeln. Der bereits 2021 beschlossene Personalaufbau soll weiter fortgesetzt werden. Auch die drei bestehenden Standorte Kiel, Lübeck und Itzehoe bleiben erhalten. Ab 2026 gilt gemäß § 21 Abs. 1a Arbeitsschutzgesetz eine bundesweit einheitliche Besichtigungsquote von fünf Prozent aller Betriebe. Auch dafür werden mit der Umstrukturierung jetzt die notwendigen Voraussetzungen geschaffen. 
Mathias Großmann, Direktor des Landesamtes, wies im Zuge der Neustrukturierung auf die stetig wachsenden Herausforderungen an eine moderne Verwaltung hin: „Ob Familienleistungen, Opferentschädigung oder im Bereich des Schwerbehindertenrechts – die Anliegen der Menschen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Auch in unseren Überwachungsbereichen übernehmen unsere Mitarbeitenden Verantwortung für sichere Rahmenbedingungen und die Einhaltung von Qualitätsstandards in Schleswig-Holstein. Die neue Namensgebung bringt nun klar zum Ausdruck, was das LASG ausmacht: Größe, Vielfalt und die Bedeutung unserer Behörde für das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein – und darüber hinaus. Das LASG soll für moderne und bürgernahe Verwaltung stehen. Dafür bündeln wir Fachwissen, schaffen Synergien und gestalten moderne Verwaltungsprozesse.“ 
Mit 521 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das künftige LASG die größte Verwaltung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein. Die Aufgaben des LASG sind vielfältig und werden an sechs Standorten in Neumünster, Heide, Itzehoe, Kiel, Lübeck und Schleswig wahrgenommen. Durch die Neustrukturierung sind die bereits im LASG angesiedelten Überwachungsbereiche der Medizinprodukte-Hersteller und -Betreiber sowie der Arzneimittel-Hersteller und Apotheken und die Überwachungsbereiche des Staatlichen Arbeitsschutzes gemeinsam in einer Landesbehörde tätig. Darüber hinaus begleitet das LASG die Menschen in Schleswig-Holstein in unterschiedlichen Lebenslagen – etwa bei Familienleistungen, im Schwerbehindertenrecht oder in der Opferentschädigung – und bearbeitet allein in diesen Bereichen pro Jahr rund 100.000 Anträge.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Geodateninfrastruktur Schleswig-Holstein