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Schleswig-Holstein stärkt Kita-Kinder für den Schulstart: Bildungsministerin Stenke und Sozialministerin Touré ziehen positive Auftaktbilanz des Programms „Entwicklungsfokus Viereinhalb“ (EVi)

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 07.10.2025

KIEL.In Schleswig-Holstein soll ab dem Schuljahr 2028/29 flächendeckend und einheitlich der Entwicklungsstand von allen viereinhalbjährigen Kindern in Kitas erfasst werden, um bei Bedarf rechtzeitig vor der Einschulung zusätzliche Fördermaßnahmen vereinbaren zu können. Überprüft werden soll jeweils der individuelle Stand im Bereich der überfachlichen Kompetenzen (Soziales, Motivation etc.), im Bereich Körper und Motorik, im Bereich Musik, Kunst und Naturwissenschaften, im Bereich Mathematik sowie im Bereich Sprache. Das dafür vom Bildungs- und Sozialministerium gemeinsam entwickelte Programm „Entwicklungsfokus Viereinhalb“ (EVi) ist in diesem Jahr an jeweils zehn Kitas und Schulen erfolgreich gestartet. Die erste Pilotphase des Programms ist abgeschlossen und die ersten Kinder befinden sich in der Förderung. Das Programm soll schrittweise ausgerollt und bis zum Schuljahr 2028/29 im ganzen Land umgesetzt werden.  

EVi ist ein Meilenstein für mehr Bildungsgerechtigkeit. Gute Kenntnisse der deutschen Sprache sind entscheidend für den Bildungserfolg. Denn wer die deutsche Sprache sprechen und verstehen kann, hat bessere Chancen in der Schule. Es geht um frühzeitiges Erkennen von Bedarfen. Auf Basis dieser Bedarfe setzen wir passgenaue Fördermaßnahmen auf. So gelingt der Übergang von der Kita in die Grundschule für alle Kinder, für jedes Kind öffnet sich die Tür zu Bildung, Selbstvertrauen, einer Zukunft voller Chancen. Deshalb freue ich mich, dass nun die ersten Kinder von der Sprachförderung profitieren“, sagte Bildungsministerin Dorit Stenke heute in Kiel.  

Sozialministerin Aminata Touré: „Alle Kinder sollen sich gut entwickeln können. Sie sollen ganzheitlich in ihrer Entwicklung gestärkt werden und möglichst viele Fähigkeiten erlernen. Mit dem Entwicklungsfokus Viereinhalb schaffen wir erstmalig ein flächendeckendes und verbindliches Verfahren, um Kompetenzen der Kinder zu erfassen und zu dokumentieren. Darüber hinaus eröffnen wir Wege für eine zusätzliche individuelle Förderung. Damit wollen wir dafür sorgen, dass alle Kinder möglichst gleiche Startchancen haben – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem familiären Hintergrund und individuellen Prägungen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir dieses wichtige Programm an der Schnittstelle zwischen Kita und Schule gemeinsam mit vielen engagierten Fachkräften und Eltern im Sinne der Kinder erfolgreich umsetzen werden.“ 

Mit dem Programm „Entwicklungsfokus Viereinhalb“ wird erstmals ein landesweiter Standard geschaffen. Zunächst erfassen Kitas den Entwicklungsstand der Viereinhalbjährigen in fünf Kompetenzbereichen: 

1. Überfachliche Kompetenzen (u.a. soziale Kompetenz, Ich-Kompetenz)

2. Körper und Motorik

3. Musik, Kunst und Naturwissenschaft

4. Mathematik

5. Sprache 

Die gesammelten Erkenntnisse werden auf einem einheitlichen Bogen dokumentiert. Der Bogen wird anschließend – mit dem Einverständnis der Eltern – an die Schulen weitergeleitet. Sollte in den Bereichen 1 bis 4 ein zusätzlicher Förderbedarf bestehen, wird dies alltagsintegriert im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung in den Kitas selbst geleistet. Sollte ein erheblicher Unterstützungsbedarf im Sprachbereich bestehen, erhalten die Kinder in diesem Zeitraum eine zusätzliche Förderung durch die Grundschule. Der Umsetzung des „Entwicklungsfokus Viereinhalb“ in Schleswig-Holstein gliedert sich in vier Phasen. In der ersten Phase nehmen bereits zehn Grundschulen und zehn kooperierende Kitas teil. In diesen Kitas werden derzeit insgesamt rund 800 Kinder betreut. Davon haben 188 Viereinhalbjährige am EVi-Verfahren teilgenommen. In allen fünf Kategorien wurde dabei ein zusätzlicher Förderbedarf festgestellt. Im sprachlichen Bereich war dies bei 113 Kindern der Fall. Sie erhalten seit Beginn des Schuljahres bis zur geplanten Einschulung im Schuljahr 2026/27 eine zusätzliche sprachliche Förderung.  

Ab November 2025 startet die zweite Phase des Programms mit der Kompetenzerfassung an 54 Kitas und den 38 kooperierenden Grundschulen. Geplant sind dafür weitere Schulungen für das Personal in Kitas und Schulen, eine Auftaktveranstaltung für alle neu teilnehmenden Schulen und Kitas sowie die Bereitstellung der Elterninformationen in unterschiedlichen Sprachen. Bisher besteht keine Pflicht zur Teilnahme an EVi. Ab 2028/29, wenn das Verfahren gründlich erprobt worden ist, soll es landesweit verbindlich an allen Kitas eingeführt werden. Dafür werden aktuell die notwendigen Anpassungen im Schul- und Kita-Gesetz vorbereitet.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Patrick Tiede | Fenja Hardel | Hannah Beyer | Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein | Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel | Telefon 0431 988-5317 | E-Mail: | Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/sozialministerium, www.facebook.com/Sozialministerium.SH oder www.twitter.com/sozmiSH

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