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Bundesrat fordert Gleichstellung von Zwei-Mütter-Familien im Abstammungsrecht

Ehefrauen der gebärenden Mutter sollen künftig automatisch als rechtliche Mütter anerkannt werden – ohne aufwändige Adoption.

Letzte Aktualisierung: 23.05.2025

Zwei Frauen sitzen mit einem Kind auf einem Bett und teilen einen liebevollen, familiären Moment in gemütlicher Umgebung.
Ehefrauen der gebärenden Mutter sollen künftig automatisch als rechtliche Mütter anerkannt werden – ohne aufwändige Adoption.

Sozialstaatssekretär Johannes Albig hat die Entschließung des Bundesrats zur Gleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien im Abstammungsrecht begrüßt.

„Familien mit zwei Müttern sollten die gleichen Rechte haben wie Familien mit einer Frau und einem Mann als Eltern. Lesbische Paare begegnen bei der Familienplanung immer noch zahlreichen Hindernissen. Das ist nicht nur eine Ungleichbehandlung, sondern kann auch dem Kind schaden, wenn die Elternschaft nicht rechtlich abgesichert ist. Der Bund muss die Rechtslage dringend den vielfältigen Lebens- und Familienmodellen der Menschen in Deutschland anpassen“, sagte Albig.

Hintergrund

Mit Unterstützung der schwarz-grün regierten Länder Schleswig-Holstein und NRW fordern die Länder, dass die Ehefrau der gebärenden Mutter automatisch als rechtliche Mutter gilt. Bisher ist dafür eine zeitaufwändige und teure Stiefkindadoption nötig – anders als bei Elternpaaren mit einem Mann und einer Frau, bei denen durch das Abstammungsrecht als zweites Elternteil automatisch der Mann zugeordnet wird, welcher mit der gebärenden Mutter verheiratet ist oder die Elternschaft anerkennt.

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