Sozialstaatssekretär Johannes Albig hat die Entschließung des Bundesrats zur Gleichbehandlung von Zwei-Mütter-Familien im Abstammungsrecht begrüßt.
„Familien mit zwei Müttern sollten die gleichen Rechte haben wie Familien mit einer Frau und einem Mann als Eltern. Lesbische Paare begegnen bei der Familienplanung immer noch zahlreichen Hindernissen. Das ist nicht nur eine Ungleichbehandlung, sondern kann auch dem Kind schaden, wenn die Elternschaft nicht rechtlich abgesichert ist. Der Bund muss die Rechtslage dringend den vielfältigen Lebens- und Familienmodellen der Menschen in Deutschland anpassen“, sagte Albig.
Hintergrund
Mit Unterstützung der schwarz-grün regierten Länder Schleswig-Holstein und NRW fordern die Länder, dass die Ehefrau der gebärenden Mutter automatisch als rechtliche Mutter gilt. Bisher ist dafür eine zeitaufwändige und teure Stiefkindadoption nötig – anders als bei Elternpaaren mit einem Mann und einer Frau, bei denen durch das Abstammungsrecht als zweites Elternteil automatisch der Mann zugeordnet wird, welcher mit der gebärenden Mutter verheiratet ist oder die Elternschaft anerkennt.
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