Als Antragstellerin oder Antragsteller können Sie wählen:
- einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50.000 €, oder
- im Falle ergänzender Leistungen, die nicht der Schaffung von Baurecht dienen, sondern der Qualitätssicherung oder -steigerung, einen Zuschuss von bis zu 70.000 €.
Wenn Sie direkt 70.000 € beantragen, müssen Sie im Förderantrag detailliert begründen, wofür die zusätzlichen 20.000 € über die Grundförderung von 50.000 € hinaus verwendet werden.
Die Inanspruchnahme weiterer Fördermittel, z. B. von Land, Bund oder EU, ist zulässig.