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Schleswig-Holstein

Qualitäts-Check

Die Qualitätskriterien sind der rote Faden für jeden Förderantrag. Für alle erreichten Kriterien werden Punkte vergeben. Eine bestimmte Mindestpunktzahl muss erreicht werden. Dabei reicht es nicht aus, die erforderlichen Kriterien in einer Liste abzuhaken. Die einzelnen Aspekte müssen spezifiziert und mit einzelnen Planungsschwerpunkten untermauert werden.

Letzte Aktualisierung: 18.09.2025

Punkte sammeln. Förderung sichern.

Alle Projekte werden nach einem nachvollziehbaren und vergleichbaren Standard geprüft. Grundlage ist ein Katalog festgelegter Qualitätskriterien aus Mindest- und Zusatzkriterien. Für alle erreichten Kriterien werden Punkte vergeben. Bei den Mindestkriterien müssen alle 50 Punkte erreicht werden. Bei den Zusatzkriterien müssen mindestens 50 von 100 Punkten erreicht werden.

Der rote Faden für den Antrag

Die Qualitätskriterien sind der rote Faden für jeden Förderantrag. Dabei reicht es nicht aus, die erforderlichen Kriterien in einer Liste abzuhaken. Die einzelnen Aspekte müssen spezifiziert und mit einzelnen Planungsschwerpunkten untermauert werden. Die für die geplante Maßnahme verantwortliche Einrichtung stellt den Antrag auf Zertifizierung – also den Qualitäts-Check.

Der Förderantrag orientiert sich an den Qualitätskriterien

Der Förderantrag sollte sich bei der Umsetzung an den Kriterienlisten orientieren. Die allgemein formulierten Anforderungen sind – soweit möglich – für das jeweilige Vorhaben als konkrete Zielstellungen zu spezifizieren und mit Planungsschwerpunkten zu unterlegen. So kann etwa aufgezeigt werden,

  • ob und in welchem Umfang sozial geförderter Wohnungsbau vorgesehen ist,
  • welche klimaschutzorientierten Energie- oder Mobilitätskonzepte umgesetzt werden sollen,
  • oder wie nachbarschaftsorientierter bzw. barrierefreier Wohnraum entstehen soll.

Ein einfaches Ankreuzen geplanter Kriterien reicht nicht aus. Die ausgewählten Qualitätskriterien müssen bezogen auf das Grundstück und die örtlichen Rahmenbedingungen nachvollziehbar beschrieben werden. Hilfreich sind dabei Planungsskizzen oder Konzeptmodelle.

Die notwendigen Kriterienlisten sind in der Anlage 1 zur Richtlinie enthalten.

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