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Geodateninfrastruktur
Schleswig-Holstein

INSPIRE-Monitoring und -Reporting




Letzte Aktualisierung: 26.09.2022

Berichtspflicht

Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, jährlich über den Ausbau und Betrieb Ihrer Geodateninfrastruktur und den Stand der Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie zu berichten. Die Berichtspflicht erfolgt dabei auf oberster Ebene über die Koordinierungsstellen der Mitgliedsstaaten, welche im Artikel 21 der INSPIRE-Richtlinie verpflichtend festgeschrieben ist. In Deutschland ist diese Stelle besetzt durch die Koordinierungsstelle der GDI-DE. Inhaltlich führt der Bericht Kennzahlen zu den Infrastrukturelementen wie Geodatensätze, Netzdienste und den sie beschreibenden Metadaten.

Puzzle mit losen Teilen unter einer Lupe.

Überwachung

Um die Schaffung und Nutzung der Geodateninfrastruktur zu überwachen, hat die EU-Kommission eine Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 und einen neuen Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 vom 19.08.2019 erlassen. Ziel der Anpassungen ist es, die Überwachung und Berichterstattung für alle Geodatensätze und -dienste der INSPIRE-Richtlinie zu vereinfachen, eine verbesserte Vergleichbarkeit zu erreichen und den bisherigen Verwaltungsaufwand der Berichterstattung zu verringern. Damit ändert sich das Vorgehen für das INSPIRE- Monitoring und -Reporting seit 2019 gegenüber der bisherigen Verfahrensweise.

INSPIRE-Monitoringverfahren

Seit 2019 erfolgt das INSPIRE-Monitoring ausschließlich auf Basis der verfügbaren Metadaten der Geodaten und –dienste, welche mit dem Schlüsselwort „inspireidentifiziert“ versehen sind. Das bedeutet, dass das Harvesting der Metadaten und die daraus resultierende Berechnung der Indikatoren zentral über das INSPIRE-Geoportal und nicht mehr über den Monitoring-Client der GDI-DE Registry durchgeführt wird.

Anforderungen an die Metadaten

Da das Monitoring ausschließlich aus den Metadaten abgeleitet wird, muss sichergestellt sein, dass

  • das Schlüsselwort „inspireidentifiziert“ eingetragen ist,
  • eine Konformität zum Technical Guidance Dokument Metadaten, Version 2.0 der EU sowie zu den GDI-DE Konventionen erreicht wird
  • die Anforderungen an die Metadaten hinsichtlich der Kennzeichnung von "Priority Data Sets" und "Spatial scope" erfüllt werden und
  • die Daten-Dienste-Kopplung funktioniert.

Priority Data Sets

Hierbei handelt es sich um Geodatensätze,die im Rahmen der Umweltberichterstattung der EU verwendet werden (Berichtsdatensätze). Die Kennzeichnung erfolgt über die Ergänzung von Schlüsselwörtern in den zugehörigen Metadaten. Die Berichtsdatensätze werden i.d.R. bei den zuständigen Bundesbehörden erzeugt und bereitgestellt. Derzeit wird geprüft, ob darüber hinaus in den Ländern weitere "Priority Data Sets" existieren, die zusätzlich gekennzeichnet werden müssen.  

Spatial scope

Für die Berechnung der Indikatoren DSi1.4 und DSi1.5 ist die Kennzeichnung von regionalen und nationalen Geodatensätzen erforderlich. Dies erfolgt über die Ergänzung von Schlüsselwörtern in den zugehörigen Metadaten. Der "Spatial scope" kann sich dabei von der tatsächlichen geografischen Abdeckung des Datensatzes unterscheiden. Beispielsweise decken Datensätze zu Küstenstreifen nur das Küstengebiet von Deutschland ab, sind in ihrer Bedeutung aber deutschlandweit gültig. Sie sind daher mit dem Schlüsselwort "National" zu kennzeichnen. Während die Kennzeichnung von regionalen und nationalen Geodatensätzen verpflichtend ist, können darüber hinaus auch lokale Geodatensätze mit dem Schlüsselwort "Lokal" gekennzeichnet werden. Zur Unterstützung der Klassifizierung von regionalen und nationalen Geodatensätze können die Definitionen und Beschreibung der Codelist-Werte sowie diese Beispiele herangezogen werden.

Geodatenhaltende Stellen

Die geodatenhaltenden Stellen müssen somit darauf achten, dass die zusätzlichen Anforderungen an die Metadaten erfüllt werden. Die Konformität der Metadaten kann über die GDI-DE Testsuite im Schnelltest „ST36_GDI-DE-Konventionen für INSPIRE-konforme Metadaten (v2.0)“ überprüft werden.

Jährlicher Bericht

Die Berechnung der INSPIRE-Kennzahlen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der Inhalte der Metadaten. Stichtag für die Meldungen ist der 15.12. des Berichtsjahres, an dem die EU die Metadaten aus den nationalen Metadatenkatalogen selbstständig herunterlädt. Die Ergebnisse werden im Folgejahr am 31.03. im Monitoring-Bericht veröffentlicht.

Zusätzlich aktualisieren die Mitgliedstaaten jährlich einen zusammenfassenden Bericht (sog. "Country Fiche"). Der "Country Fiche" wird ebenfalls spätestens am 31. März von der Europäischen Kommission veröffentlicht.

weitere Informationen zum Monitoring

INSPIRE-Monitoring in Schleswig-Holstein FAQ (GDI-DE Wiki)

Monitoring und Reporting Kst. GDI-DE (GDI-DE Wiki)

Stand der Umsetzung von INSPIRE – Monitoring und Reporting (Webseite GDI-DE)

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