Staatlich anerkannte*r Erzieher*in
Dreijährige Weiterbildung
Was du benötigst
Für die dreijährige Weiterbildung zum / zur Staatlich anerkannte*r Erzieher*in
benötigst du einen Mittleren Schulabschluss (MSA) sowie
- eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. als Tischler*in) sowie Praxiserfahrungen von 150 Stunden
oder - einen Nachweis über eine dreijährige Berufstätigkeit im sozialen oder pädagogischen Bereich
oder
das Abitur oder eine Fachhochschulreife sowie ein Praktikum (150 Stunden), das z. B. auch in Form eines Freiwilligen Sozialen Jahres erbracht werden kann.
Außerdem musst du u. a. ein erweitertes Führungszeugnis und einen Masernschutz-Nachweis vorlegen können.
Mit dem Abschluss der Weiterbildung kannst du die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwerben.
Finanzierung
Für die Weiterbildung hast du Anspruch auf staatliche Unterstützung. Beantragen kannst du:
- Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG)
- unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld
Weitere Infos:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Zweijährige Weiterbildung
Was du benötigst
Für die dreijährige Weiterbildung zum / zur Staatlich anerkannte*n Erzieher*in
benötigst du einen Mittleren Schulabschluss (MSA) sowie einen Abschluss zum Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten / zur Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistentin (SPA).
Außerdem musst du u. a. ein erweitertes Führungszeugnis und einen Masernschutz-Nachweis vorlegen können.
Mit Abschluss der Weiterbildung kannst du die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwerben.
Finanzierung
Für die Weiterbildung hast du Anspruch auf staatliche Unterstützung. Beantragen kannst du:
• Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG)
• unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld
Weitere Infos:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Dreijährige Praxisintegrierte Weiterbildung (PiA)
Was bedeutet PiA?
Die Praxisintegrierte Ausbildungsform (PiA) wurde als Alternative zur klassischen schulischen Ausbildung eingeführt, um den Praxisbezug während der Ausbildung zu stärken. Die praxisintegrierte Weiterbildung in Schleswig-Holstein findet an einer Beruflichen Schule und in einer Kindertageseinrichtung, mit der ein Ausbildungsvertrag geschlossen wird, statt.
Was du benötigst
Für die praxisintegrierte Weiterbildung zum / zur Staatlich anerkannte*r Erzieher*in
benötigst du einen Mittleren Schulabschluss (MSA) sowie
- eine abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. als Tischler*in) sowie Praxiserfahrungen von 150 Stunden
oder - einen Nachweis über eine dreijährige Berufstätigkeit im sozialen oder pädagogischen Bereich
oder
das Abitur oder eine Fachhochschulreife sowie ein Praktikum (150 Stunden), das z. B. auch in Form eines Freiwilligen Sozialen Jahres erbracht werden kann.
Außerdem musst du u. a. ein erweitertes Führungszeugnis und einen Masernschutz-Nachweis vorlegen können.
Mit Abschluss der Weiterbildung kannst du die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erwerben.
Finanzierung
Während der praxisintegrierten Ausbildung bekommst du ein festes Gehalt.
Weitere Informationen zu den jeweiligen Weiterbildungsstandorten:
RBZ Hannah-Arendt-Schule AöR
Regionales Berufsbildungszentrum am Königsweg Kiel
Dorothea-Schlözer-SchuleBerufliche Schulen der Hansestadt Lübeck
Elly-Heuss-Knapp-Schule Neumünster
Berufsbildungszentrum Dithmarschen
Berufsbildungszentrum Mölln
Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in Husum
Berufliche Schule des Kreises Nordfriesland in Niebüll
Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Eutin
Berufliche Schule des Kreises Ostholstein in Oldenburg
Berufliche Schule des Kreises Pinneberg
Berufsbildungszentrum Plön
Berufsbildungszentrum des Kreises Rendsburg-Eckernförde
Berufsbildungszentrum Schleswig
Berufsbildungszentrum Bad Segeberg
Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Segeberg in Norderstedt
Regionales Berufsbildungszentrum des Kreises Steinburg
Berufliche Schule des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe
Berufliche Schule des Kreises Stormarn in Ahrensburg