Die Europäische Kommission erhebt jährlich die relevanten Daten aus den Vergabebekanntmachungen in Tenders Electronic Daily (TED) und stellt sie den EU-Ländern zur Verfügung. Die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beauftragte NOW GmbH filtert die Daten entsprechend des SaubFahrzeugBeschG und stellt sie den Bundesländern zum Abgleich zur Verfügung.
In Schleswig-Holstein ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus für das Monitoring zuständig. Hier werden Daten aus eigenen Recherchen im TED mit den von der NOW GmbH zur Verfügung gestellten Daten abgeglichen und ggf. eine korrigierte Meldung an die NOW GmbH zurückgegeben.
Durch die Einführung der eForms verbessert sich zunehmend die Qualität der in den Vergabebekanntmachungen enthaltenen Informationen, so dass nur noch in Ausnahmefällen (z.B. bei Rahmenverträgen) eine Abfrage von Fahrzeugzahlen/-daten bei den Vergabestellen durch die Koordinierungsstelle erfolgen muss.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr legt der Europäischen Kommission Berichte über die Umsetzung der EU-Richtlinie vor. Die erste Berichterstattung muss bis 18. April 2026 und danach im Abstand von drei Jahren erfolgen.
Stand und Ausblick
Das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein hat die Daten für den Zeitraum vom 2. August 2021 bis zum 31.12.2024 überprüft und die Korrektur an die NOW GmbH gemeldet. Der 1. Referenzzeitraum endet am 31.12.2025. Eine verlässliche Prognose zum Erfüllungsstand für Schleswig-Holstein kann nicht abgegeben werden, da sich Beschaffungszahlen fortlaufend ändern und zukünftige weitere Entnahmen aus Rahmenverträgen für diesen Referenzzeitraum zu berücksichtigen sind.