Nachdem das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) in mittlerweile sieben Kreisen Erreger der Geflügelpest nachgewiesen hat, müssen nun auch Geflügelhalter in Kiel Sicherheitsvorkehrungen treffen. Zusätzlich zur landesweiten Stallpflicht hat das städtische Gesundheitsamt das gesamte Kieler Stadtgebiet bis auf Weiteres zum Beobachtungsgebiet erklärt.
Was bedeutet das für die Bürger?
Die Verfügung des Gesundheitsamts sieht vor, dass Vogelhalter ihre Tiere nicht aus dem Beobachtungsgebiet transportieren oder sie zur Aufstockung des Wildvogelbestands freilassen dürfen. Hunde- und Katzenhalter müssen sicherstellen, dass ihre Tiere im Beobachtungsgebiet nicht frei herumlaufen - Ausnahmen gelten für den Einsatz und die Ausbildung von Jagd-, Dienst- und Suchhunden. Die Jagd auf Federwild bleibt von den Regelungen vorerst unberührt.
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