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Schleswig-Holstein

Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos (Art. 4 HWRL) und Bestimmung der Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (Art. 5 HWRL) - 2024

Hier finden Sie die Berichte zur Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und Bestimmung der Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko.

Letzte Aktualisierung: 20.12.2024

Nach dem 1. Berichtszyklus, der 2015 abgeschlossen wurde, wurden die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos bis zum 22.12.2018, die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bis zum 22.12.2019, die Hochwasserrisikomanagementpläne bis zum 22.12.2021 fortgeschrieben.

Die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos (Art. 4 HWRL) und Bestimmung der Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (Art. 5 HWRL) waren nun als erster Umsetzungsschritt des 3. Berichtszyklus durchzuführen.

Die Vorgehensweise und Ergebnisse der Überprüfung der vorläufigen Bewertung und Bestimmung der Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko in dem schleswig-holsteinischen Teil der FGE Elbe, der FGE Schlei/Trave und der FGE Eider sind in den landesinternen Berichten aufgeführt.

Als zusammenfassendes Ergebnis der Überprüfung 2024 sind in Schleswig-Holstein

  • in den Küstengebieten von Nord- und Ostsee einschließlich der Elbe auf einer Fläche von insgesamt 4.085 km2 (ca. 25 % der Landesfläche) potenziell signifikante Hochwasserrisiken durch eindringendes Meerwasser und
  • an den Fließgewässern auf einer Länge von 703 Kilometern (ca. 11 % des WRRL-Gewässernetzes) potenziell signifikante Hochwasserrisiken durch Flusshochwasser

vorhanden oder für wahrscheinlich zu halten.

Für diese Gebiete bzw. Gewässerabschnitte werden bis 2025 Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie bis 2027 Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt.

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