Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos (Art. 4 HWRL) und Bestimmung der Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (Art. 5 HWRL) - 2024
Hier finden Sie die Berichte zur Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos und Bestimmung der Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko.
Nach dem 1. Berichtszyklus, der 2015 abgeschlossen wurde, wurden die vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos bis zum 22.12.2018, die Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten bis zum 22.12.2019, die Hochwasserrisikomanagementpläne bis zum 22.12.2021 fortgeschrieben.
Die Überprüfung der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos (Art. 4 HWRL) und Bestimmung der Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (Art. 5 HWRL) waren nun als erster Umsetzungsschritt des 3. Berichtszyklus durchzuführen.
Die Vorgehensweise und Ergebnisse der Überprüfung der vorläufigen Bewertung und Bestimmung der Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko in dem schleswig-holsteinischen Teil der FGE Elbe, der FGE Schlei/Trave und der FGE Eider sind in den landesinternen Berichten aufgeführt.
Als zusammenfassendes Ergebnis der Überprüfung 2024 sind in Schleswig-Holstein
in den Küstengebieten von Nord- und Ostsee einschließlich der Elbe auf einer Fläche von insgesamt 4.085 km2 (ca. 25 % der Landesfläche) potenziell signifikante Hochwasserrisiken durch eindringendes Meerwasser und
an den Fließgewässern auf einer Länge von 703 Kilometern (ca. 11 % des WRRL-Gewässernetzes) potenziell signifikante Hochwasserrisiken durch Flusshochwasser
vorhanden oder für wahrscheinlich zu halten.
Für diese Gebiete bzw. Gewässerabschnitte werden bis 2025 Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie bis 2027 Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt.
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