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Schleswig-Holstein

Handreichung zum Einsatz von Schulhunden an Schulen in Schleswig-Holstein

Letzte Aktualisierung: 11.06.2025

Für die Genehmigung eines Schulhundes in der Schule ist die Schulleiterin oder der Schulleiter zuständig. Ohne schriftliche Genehmigung darf kein Schulhund die Schule bzw. das Schulgelände betreten.

Handreichung zum Einsatz von Schulhunden an Schulen in Schleswig-Holstein (PDF, 944KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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