Durch Mitarbeiter des Nationalparkamtes Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer werden vereinzelt Luftfahrzeuge gemeldet, die Störungen bei rastenden oder brütenden Vögeln im Wattenmeer verursachen. Bei der Bearbeitung dieser Vorfälle wurde in den letzten zwei bis drei Jahren vermehrt festgestellt, dass dies insbesondere bei ortsfremden Luftfahrzeugführern, vereinzelt aber auch bei hiesigen "Neulingen" aus Unkenntnis der örtlichen Situation geschehen ist.
Gemeinsam mit dem Nationalparkamt und dem Luftsportverband wurde ein Plakat entworfen, dass als Aushang bei den schleswig-holsteinischen Flugplätzen, Luftsportvereinen, Luftfahrerschulen und an weiteren geeigneten Stellen auf die Besonderheiten des Wattenmeers hinweisen und an das luftrechtliche Rücksichtnahmegebot erinnern soll.
Plakat Luftraum "W" wie Wattenmeer
(PDF, 4MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Verantwortlich für diesen Pressetext:
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr
Schleswig-Holstein
Luftfahrtbehörde
Mercatorstraße 9
24106 Kiel
Telefon 0431 383-0
Telefax 0431 383-2100
E-Mail: poststelle-kiel@lbv-sh.landsh.de