Die folgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Beantragung eines Fischereischeines, der Beantragung oder Verlängerung eines Urlauberfischereischeins sowie der Entrichtung der Fischereiabgabe und der Erstellung des Nachweises darüber unter Anwendung eines Onlinedienstes durch das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL) und Ihre Rechte aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Über die Verwendung des Onlinedienstes werden ihre Daten erhoben und an die zuständige Landesbehörde übermittelt. Nach erfolgreicher Übermittlung werden die Daten im Onlinedienst wieder gelöscht und im Fachverfahren DigiFischDok der zuständigen Landesbehörde weiterverarbeitet.
1. Verantwortliche Stelle und Behördliche Datenschutzbeauftragte
Es besteht eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Artikel 4 Nummer 7 in Verbindung mit Artikel 26 Absatz 1 DSGVO sowie § 7 Absatz 4 LDSG, §§ 1 bis 3 ZStBaDiVO und Nr. 3 der Anlage zu § 1 BasisdiensteVO:
a) Für den Onlinedienst
Zentrales IT-Management Schleswig-Holstein
Referat StK 30 – Grundsatzangelegenheiten Digitalisierung und E-Government
E-Mailadresse des Zentralen IT-Managements Schleswig-Holstein
Das Zentrale IT-Management Schleswig-Holstein hat eine Datenschutzbeauftragte bestellt. Diese erreichen Sie unter:
E-Mailadresse der Datenschutzbeauftragten des Zentralen IT-Managements Schleswig-Holstein
b) Für das Fachverfahren
Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten im Rahmen der Nutzung von DigiFischDok für die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen nach dem Fischereirecht des Landes Schleswig-Holstein ist das
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
endvertreten durch die Direktorin
Hamburger Chausee 25
24220 Flintbek
Telefon: 04347-704-0
poststelle.flintbek@llnl.landsh.de
Das LLnL hat eine Datenschutzbeauftragte bestellt. Die behördliche Beauftragte für den Datenschutz ist erreichbar unter:
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Die behördliche Datenschutzbeauftragte
Fleethörn 29 – 31
24103 Kiel
Telefon: 0431-988 - 0
E-Mail:
datenschutz@mllev.landsh.de
2. Zweck der Verarbeitung und Rechtsgrundlage
Ihre personenbezogenen Daten werden verarbeitet, um Verwaltungsdienstleistungen im Bereich Fischerei zu erbringen. Dazu gehören die Beantragung eines Fischereischeins, die Beantragung und Verlängerung eines Urlauberfischereischeins sowie die Entrichtung der Fischereiabgabe. Die Verarbeitung im Onlinedienst dient dazu, Sie bei der Antragstellung digital zu unterstützen und damit einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu diesen Verwaltungsdienstleitungen zu ermöglichen. Die Weiterleitung der Daten an das Fachverfahren und die Verarbeitung dort erfolgen, um den Vollzug des Landesfischereigesetzes zu ermöglichen.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist
a) Für den Onlinedienst
Artikel 6 Absatz 1 c und e in Verbindung mit §§ 26 Abs. 3, 42 Absätze 1 und 2 LFischG.
b) Für die Beantragung und Erteilung des Fischereischeins und eventuell notwendige Ersatzausstellungen
Artikel 6 Absatz 1 c), Absatz 3 b) DSGVO i.V.m. §§ 26 Absätze 1 und 5; 42 Absätze 1 und 2 LFischG i.V.m. §§ 2, 2b Absätze 2 und 3, § 4 Absatz 1 LFischG-DVO;
c) Für die Beantragung und Erteilung sowie Verlängerung eines Urlauberfischereischeins
Artikel 6 Absatz 1 c), Absatz 3 b) DSGVO i.V.m. §§ 26 Absätze 1 und 5; 42 Absätze 1 und 2 LFischG i.V.m. §§ 2 und 2b Absätze 2 und 3, § 5 Absatz 1 LFischG-DVO;
d) Für die Entrichtung der Fischereiabgabe und die Erstellung des Nachweises darüber
Artikel 6 Absatz 1 c), Absatz 3 b) DSGVO i.V.m. §§ 29 Absätze 1 und 6; 42 Absätze 1 und 2 LFischG i.V.m. §§ 2 und 2b Absatz 3, § 9 Absätze 1 und 3 LFischG-DVO;
e) Für die Eintragung einer Sperre und der Einziehung eines Fischereischeins
Artikel 6 Absatz 1 c), Absatz 3 b), Artikel 10 DSGVO i.V.m. §§ 28; 42 Absätze 1 und 2 LFischG i.V.m. §§ 2 und 2b Absätze 2 und 3 LFischG-DVO i.V.m. Nr. 37a MiStra.
3. Art der verarbeiteten Daten
Es werden folgende personenbezogene oder -beziehbare Daten verarbeitet:
Titel
Nachname, Vorname
Geburtsname
Geburtsdatum, -ort
Nationalität
Kontaktdaten
Anschrift
E-Mailadresse, sofern Sie in die Speicherung einwilligen
- die übermittelten Servicekonto-Identifikationsmerkmale,
- bei Beantragung durch einen Dritten die Information, dass eine Vollmacht vorgelegt wurde,
- Angaben zur Fischereischeinprüfung oder zu einem sonstigen Nachweis gemäß § 27 Absatz 3 LFischG
Bundesland
durchführende Institution
Datum der Prüfung
erteilter Zugangscode
- Art der Zahlung
- Daten zum Fischereischein
ausstellendes Bundesland
ausstellende Behörde
Ausstellungsdatum
Nummer
QR-Code
NFC-Daten
- bei Ausgabe eines Urlauberfischereischeins die Information zur Gültigkeitsdauer des Urlauberfischereischeins und der Fischereiabgabe
- Angaben zum Verfahren, das Grund für eine Sperre eines Fischereischeins oder Urlauberfischereischeins (Aktenzeichen des Verfahrens) ist sowie Informationen über die Dauer der Sperre
- Informationen zur Gültigkeitsdauer der Fischereiabgabe sowie zum Bundesland für das diese bezahlt wurde
- Selbstauskunft Versagungsgründe
- Nachweise, die hochgeladen werden
- IP-Adresse bei Nutzung des Dienstes für die Dauer der Nutzung (Session)
4. Empfängerinnen und Empfänger der Daten
- LLnL
- Fischereiaufsicht Schleswig-Holsteins und anderer Bundesländer
- Fischereibehörden anderer Bundesländer
- Auftragsverarbeiter
Dataport AöR sowie deren Unterauftragsverarbeiter
TCS Cards & Services GmbH
5. Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten
Um Ihnen im Falle einer technischen oder zeitlichen Unterbrechung zu ersparen, die Daten erneut in die Antragsmaske einzugeben, besteht im Onlinedienst die Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Zwischenspeicherung der Antragsdaten, die Sie jederzeit aktivieren oder inaktivieren können. Nach der Übermittlung an das Fachverfahren DigiFischDok werden die Daten im Onlinedienst sofort gelöscht.
Im Fachverfahren werden Ihre personenbezogenen Daten den Fischereischein betreffend gemäß § 6 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 42 Absatz 2 LFischG und § 2 Absatz 3 LFischG-DVO mit Vollendung des 110. Lebensjahres oder wenn die obere Fischereibehörde Kenntnis vom Tod der Fischereischeininhaberin oder des Fischereischeininhabers erlangt. Angaben zum Verfahren, das Grund für einen Entzug oder eine Sperre des Fischereischeins ist, werden für die Dauer des Entzugs oder der Sperre gespeichert. Bei Rückgabe des Fischereinscheins erfolgt die Löschung drei Jahre nach Rückgabe mit Ausnahme der Daten, die zum Nachweis der Ausstellung vorgelegt wurden.
Ihre personenbezogenen Daten, die für die Ausstellung und Verlängerung eines Urlauberfischereischeins verarbeitet werden, werden gemäß § 6 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 42 Absatz 2 LFischG und § 2 Absatz 5 LFischG-DVO drei Jahre nach Ablauf der Gültigkeit des Fischereischeins gelöscht.
Ihre personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Entrichtung der Fischereiabgabe verarbeitet werden, werden gemäß § 6 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein in Verbindung mit § 42 Absatz 2 LFischG und § 2 Absatz 6 LFischG-DVO drei Jahre nach Ende des Jahres, für das die Fischereiabgabe entrichtet wurde, gelöscht.
6. Automatisierte Entscheidungsfindung
Die Ausstellung eines Fischereischeins oder Urlauberfischereischeins sowie die Ausstellung des Nachweises über die Entrichtung der Fischereiabgabe erfolgen automatisiert.
Das Fachverfahren prüft das Vorliegen der Voraussetzungen für die Erbringung der Fischereidienstleistungen. Wenn diese vorliegen, werden die dazugehörigen Dokumente automatisiert erstellt. Für den Fischereischein wird darüber hinaus automatisiert der Auftrag zur Produktion eines Fischereischeins im Scheckkartenformats erstellt.
Liegen die Voraussetzungen nicht vor (z. B. aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Eingaben im Onlinedienst) und müsste eine ablehnende Entscheidung ergehen, erhält die Antragstellerin bzw. der Antragsteller eine Fehlermeldung und wird aufgefordert, sich bei der Leitstelle des LLnL zu melden, damit das Verfahren durch eine Sachbearbeiterin bzw. einen Sachbearbeiter weitergeführt werden kann.
7. Betroffenenrechte
Nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
-
Gemäß Artikel 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen,
-
gemäß Artikel 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen,
-
gemäß Artikel 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen,
-
gemäß Artikel 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen,
-
gemäß Artikel 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Beschwerderecht), wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen deutsches oder europäisches Datenschutzrecht verstößt.
Wenn Sie sich an die Landesbeauftragte für den Datenschutz wenden möchten, können Sie sie wie folgt kontaktieren:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein
Holstenstr. 98
24103 Kiel
Telefon: 0431-988 – 1200
Fax: 0431-988 – 1223
E-Mail:
mail@datenschutzzentrum.de
Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter
Webseite der Landesbeauftragten für Datenschutz entnehmen.