Europa- und Kommunalwahlen sollen für Europäerinnen und Europäer, die in einem anderen Mitgliedstaat leben, einfacher werden.
Personen mit Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat sollen künftig denselben Zugang zur vorzeitigen Stimmabgabe und, soweit verfügbar, zur Brief- oder Online-Abstimmung unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Mitgliedstaates haben.
Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften umzusetzen, das heißt bis Juni 2027.
Weitere Informationen sind abrufbar unter: wählen aus EU-Ausland