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Schleswig-Holstein

FAQ zum Krankenhaustransformationsfonds

Der Transformationsfonds stellt die notwendigen finanziellen Ressourcen bereit, um die strukturellen Veränderungen in Folge der Krankenhausreform des Bundes zu fördern. Ziel der Krankenhausreform ist, die Behandlungsqualität in Kliniken zu verbessern und die flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten zu stärken. 

Letzte Aktualisierung: 29.08.2025

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG; in Kraft seit dem 12. Dezember 2024) soll die Behandlungsqualität in Kliniken verbessert und die flächendeckende medizinische Versorgung für Patientinnen und Patienten, auch im ländlichen Raum, gestärkt werden. 

Mit dem KHVVG wurde u.a. das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) angepasst. § 12b KHG regelt die Errichtung eines Transformationsfonds beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Der Transformationsfonds stellt die notwendigen finanziellen Ressourcen bereit, um die strukturellen Veränderungen in Folge der Krankenhausreform des Bundes zu fördern. Vom Bund und den Ländern werden dafür über eine Laufzeit von 10 Jahren insgesamt bis zu 50 Mrd. Euro bereitgestellt.

Die in § 12b KHG genannten Tatbestandsvoraussetzungen und weitere Rahmenbedingungen für die Förderung werden in der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV; in Kraft seit dem 18.04.2025) konkretisiert.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wird für die Durchführung des Verfahrens eine Förderrichtlinie erlassen. Aktuelle Informationen zum Sachstand erhalten Sie hier: Überblick - www.bundesamtsozialesicherung.de

Für das Land Schleswig-Holstein werden nähere Bestimmungen, die sich wiederum aus der Richtlinie ergeben, als FAQ auf der hiesigen Seite zusammengefasst.

I. Allgemeines

Was ist die Grundlage der Förderung aus dem Krankenhaustransformationsfonds?

Die Förderung von Vorhaben erfolgt auf Basis von § 12b Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG). Mit der Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV) vom 18.04.2025 werden die in § 12b KHG genannten Tatbestandsvoraussetzungen und weitere Rahmenbedingungen für die Förderung konkretisiert.

Diese FAQ geben zu diesen Regelungen einen allgemeinen Überblick.

Gibt es eine Übersicht über die grundlegenden Förderregelungen zum Krankenhaustransformationsfonds?

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) wird für die Durchführung des Verfahrens eine Förderrichtlinie erlassen. Aktuelle Informationen zum Sachstand erhalten Sie hier: Überblick - bundesamtsozialesicherung.de

Damit Sie schon jetzt die Förderfähigkeit Ihrer geplanten Vorhaben einschätzen können, haben wir für Sie die Vorschriften und Begründungen zur grundsätzlichen Förderfähigkeit nach § 2 KHTFV und zu den einzelnen Fördertatbeständen des § 3 KHTFV hier zusammengestellt.

Gibt es eine feste Ansprechperson?

Nach Eingang und interner Zuweisung Ihrer Interessenbekundung wird eine Ansprechperson des für das Gesundheitswesen zuständigen Ministeriums Kontakt mit Ihnen aufnehmen und auch in der Folge für Rückfragen und Klärungen zur Verfügung stehen. Für allgemeine Fragen rund um den Krankenhaustransformationsfonds stellen wir Ihnen über die FAQ auf dieser Seite stets aktuelle Informationen bereit. 

II. Interessenbekundungen

Kann ich meine geplanten Vorhaben vorstellen?

Wir geben Ihnen mit der Plattform dFördermittelantrag die Möglichkeit, Ihr Interesse für aus Ihrer Sicht im Sinne des § 12b KHG förderfähige Vorhaben zu bekunden und diese zu beschreiben.

Bei Ihren Interessenbekundungen über dFördermittelantrag handelt es sich nicht um verbindliche Anträge! Sie dienen einer ersten Übersicht über die Interessenlage im Land Schleswig-Holstein und damit der Planbarkeit und Einschätzung der voraussichtlich benötigten Finanzmittel.
Über das eigentliche Antragsverfahren werden Sie zu einem späteren Zeitpunkt informiert. Das Informationsschreiben zu dFördermittelantrag finden Sie hier: Start des Interessenbekundungsportals für Transformationsfonds-Vorhaben (PDF, 128KB, Datei ist barrierefrei).

Anleitung zur erstmaligen Anmeldung

Um eine Interessenbekundung einreichen zu können, müssen Sie sich als Unternehmen mit einem selbstgewählten Benutzernamen und Passwort anmelden. Sie wählen das Servicekonto aus und geben danach bitte alle notwendigen Daten zum Unternehmen und für einen Administrator an. Den nächsten Schritt „Online-Dienst“ müssen Sie überspringen. Klicken Sie hier einfach auf „weiter“. Nun legen Sie sich ein Servicekonto an. Ihnen wird kurz darauf eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene E-Mail geschickt. Als nächstes klicken Sie auf den Link, der in der Bestätigungsmail enthalten ist. Um dann auf das Portal zu kommen, müssen Sie wieder den ursprünglichen Link von dieser Website nutzen!

Bei jeder weiteren Anmeldung, vorausgesetzt, Sie sind bereits registriert, können Sie einfach diesen Link auf dieser Website nutzen und sich mit Ihren Daten anmelden.

Link zum Interessenbekundungsportal

Das Portal steht Ihnen ab sofort zur Verfügung, um Ihre Interessenbekundung zum Transformationsfonds abzugeben. Den Link zur entsprechenden Plattform auf dFördermittelantrag finden sie hier: Link

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