Navigation und Service

Geodateninfrastruktur
Schleswig-Holstein

Bauleitplanung von A bis Z

Bauleitplanung von A bis Z

Abwägung

Die Abwägung ist ein Grunderfordernis rechtsstaatlicher Planung. Entgegengesetzte Interessen sollen in ein abgewogenes Verhältnis zueinander und zu einem gerechten Ausgleich untereinander gebracht werden. 

mehr lesen

Anstoßfunktion

Die gesetzlich gewollte Anstoßfunktion für die Öffentlichkeit soll gewährleisten, dass interessierte Personen dazu ermuntert werden, sich über das Internet oder eine andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zu informieren und ggf. mit Anregungen und Bedenken zur Planung beizutragen.

Die Anstoßfunktion umfasst unterschiedliche Inhalte der Bekanntmachung. Beispielsweise ist eine hinreichend konkrete Angabe oder Umschreibung des Plangebiets erforderlich, um eine Betroffenheit feststellen zu können. Gleichermaßen gilt die Anstoßfunktion auch für die Arten der umweltbezogenen Informationen, die durch eine Zusammenfassung nach Themenblöcken eine rasche Orientierung für potenzielle, unterschiedlichste Betroffenheiten eröffnet.

Für Planende und Behörden: Mehr lesen zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Für die Allgemeinheit: Mehr lesen zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Artenschutz

Bei der Bauleitplanung muss der Artenschutz berücksichtigt werden, auch wenn die artenschutzrechtlichen Verbote in der Regel erst bei der Umsetzung eines Bauvorhabens greifen. Um jedoch mögliche Verstöße gegen artenschutzrechtliche Verbote frühzeitig zu vermeiden, muss die Gemeinde bereits bei der Planaufstellung abwägen, ob durch das geplante Vorhaben streng geschützte Tier- und Pflanzenartenarten betroffen sein könnten.

Es genügt dabei zunächst, mögliche Konflikte mit dem Artenschutz überschlägig zu prüfen. Eine detaillierte Untersuchung auf Einzelartenniveau ist erst im späteren Baugenehmigungsverfahren erforderlich. Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Prüfung müssen im Umweltbericht dokumentiert sein. Dabei ist es wichtig, frühzeitig mit der unteren Naturschutzbehörde zusammenzuarbeiten, vor allem wenn der Untersuchungsrahmen festgelegt und die Relevanz einzelner Arten bwertet werden soll.

Mehr lesen zum Artenschutz

Mehr lesen

Aufstellungsbeschluss

Mit dem Aufstellungsbeschluss leitet die Gemeinde das Bauleitplanverfahren formell ein. Sie muss den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt machen und dokumentiert hiermit öffentlich ihre Absicht, einen Bauleitplan aufzustellen, zu ändern, ergänzen oder aufzuheben.

mehr lesen

Glossar von A bis Z

Von A wie Abwägung bis Z wie Zuständigkeitsregelung: Im Glossar können Sie schnell über einen Begriff zu weiteren Informationen gelangen. Unser Stichwort-Verzeichnis zur Bauleitplanung ist aufwachsend. Wenn Ihnen ein Begriff fehlt, kommen Sie gern auf uns zu.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Glossar A - Z