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Schleswig-Holstein

Leistungen des LASG von 'A bis Z'

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Jugendarbeitsschutz

Jugendarbeitsschutz
Jugendarbeitsschutz

Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes ist es, Kinder und Jugendliche vor Überlastungen zu schützen. Das Gesetz schützt deshalb junge Menschen vor Arbeit, die zu früh beginnt, die zu lange dauert, die zu schwer ist, die sie gefährdet oder die für sie ungeeignet ist.

Informationen zum Jugendarbeitsschutz

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