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Schleswig-Holstein

Leistungen des LASG von 'A bis Z'

Leistungen des LASG von 'A bis Z'

Schwerbehinderte Menschen: Unentgeltliche ÖPNV-Nutzung

Schwerbehindertenangelegenheiten

Schwerbehindertenausweis: Beantragung

Der Antrag ist beim zuständigen Dienstsitz des Landesamtes für soziale Dienste (LAsD) oder aber in dessen Zentrale mit dem dafür vorgesehenen Antragsvordruck zu stellen.

Schwerbehindertenausweis: Passbild hochladen

Schwerbehindertenausweis: Verlängerung

Ein Antrag ist nicht erforderlich. Reichen Sie zwei bis drei Wochen bevor Ihr Schwerbehindertenausweis abläuft ein neues Passbild ein und bitten Sie um Neuausstellung. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, erhalten Sie einen neuen Schwerbehindertenausweis im Bankkartenformat innerhalb von etwa zwei Wochen mit der Post zugeschickt. Senden Sie bitte den alten abgelaufenen Ausweis an uns zurück, sobald Sie den neuen Ausweis in Händen haben.

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Häufig gestellte Fragen

SED - Unrechtsopfer / Haftopfer

Soziale Entschädigung

Soziale Konditionalität

Soziale Konditionalität
Soziale Konditonalität in der Verbindung zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

In den Verhandlungen zur letzten Gemeinsamen-Agrarpolitik-Reform (GAP) haben das Europäische Parlament und der Rat die sogenannte soziale Konditionalität in der GAP verankert. Ziel ist es die Einhaltung arbeitsschutz- und arbeitsrechtlicher Vorschriften unionsweit zu fördern und so zur Entwicklung einer sozialerträglichen Landwirtschaft beizutragen. Die Überwachung der Einhaltung der sozialen Konditionalität ist seit dem 01.01.2025 Aufgabe des Staatlichen Arbeitsschutzes.

Informationen zur sozialen Konditionalität im Bereich Arbeitsschutz

Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Sozialvorschriften im Straßenverkehr
Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Die Sozialvorschriften im Straßenverkehr regeln die zulässigen Lenkzeiten sowie die notwendigen Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten des Fahrpersonals von Lastkraftwagen und Omnibussen. Vorrangige Ziele dieser Vorschriften sind der Gesundheitsschutz des Fahrpersonals und die Sicherheit im Straßenverkehr.

Informationen zu Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Sprengstoffe

Sprengstoff
Sprengstoff

Das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz – SprengG) regelt im Wesentlichen den Umgang, den Verkehr und die Einfuhr von explosionsgefährlichen Stoffen. Das SprengG gilt sowohl für den gewerblichen Bereich (z. B. Hersteller, Feuerwerker, Steinbruchbetriebe) als auch den nichtgewerblichen Bereich (z. B. Böllerschützen, Wiederlader). Grundsätzlich dürfen explosionsgefährliche Stoffe in Deutschland nur verwendet werden, wenn sie zuvor zugelassen wurden.

Informationen zum Sprengstoffrecht

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