Sie sind pflegebedürftig (haben einen Pflegegrad erhalten), leben zu Hause und benötigen Unterstützung in Ihrem Alltag? Oder Sie pflegen einen Angehörigen und brauchen etwas Entlastung?
Nachbarschaftshilfe könnte hier eine gute Lösung sein. Pflegebedürftige haben gegenüber ihrer Pflegekasse einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von monatlich bis zu 125 Euro. Diesen Betrag können Sie einsetzen für Angebote zur Unterstützung und Gestaltung in Ihrem Alltag oder zur Entlastung für pflegende Angehörige. Sie können von diesem Betrag auch eine Aufwandsentschädigung für eine Unterstützung durch Nachbarn, sogenannte ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe, bezahlen.
Unterstützung durch Nachbarschaftshilfe kann zum Beispiel Einkaufen für Sie sein oder Begleitung beim Einkaufen, bei Arztbesuchen, zu einem Seniorennachmittag, einem Cafébesuch oder bei einem Spaziergang.
Die Person, die Sie im Rahmen von Nachbarschaftshilfe unterstützen will, muss von Ihrer Pflegekasse vorher anerkannt werden, damit Sie den Entlastungsbetrag hierfür einsetzen können. Nachbarschaftshelferinnen oder Nachbarschaftshelfer müssen innerhalb von sechs Monaten eine Schulung nachweisen sowie einen angemessenen Versicherungsschutz. Einzelheiten zur Anerkennung Ihrer Nachbarschaftshilfe können Sie bei Ihrer Kasse erfahren.
Information für Nachbarschaftshelfer*innen